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Geflügelpest Stallpflicht im ganzen Kreis Ahrweiler

Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet für Geflügelbestände eingerichtet – Geflügelpest Stallpflicht

Geflügelpest Stallpflicht im ganzen Kreis Ahrweiler gilt bis Ende Februar

Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Ahrweiler hat die Vorsorgemaßnahmen gegen die Geflügelpest weiter verschärft, nachdem das Virus der Aviären Influenza” (Subtyp H5N8) bei zwei toten Wildenten im Laacher See nachgewiesen wurde. Nutzgeflügel, beispielsweise von privaten Haltern, ist bisher nicht betroffen.

Die ausgeweitete Vorsorge umfasst drei Maßnahmen, die das Veterinäramt jetzt verfügt hat:

Die Stallpflicht für Hausgeflügel, also Hühner, Gänse, Puten und weiteres Geflügel, gilt jetzt für alle Bestände im gesamten Kreis Ahrweiler.

In einem erweiterten Radius um den Laacher See besteht ein Beobachtungsgebiet. Dazu zählen die Stadt Bad Breisig sowie die Ortsgemeinden Brohl-Lützing, Gönnersdorf, Waldorf, Burgbrohl, Niederzissen, Oberzissen, Dedenbach, Galenberg, Brenk, Weibern, Niederdürenbach, Oberdürenbach, Spessart und Kempenich.

Im engeren Radius um den Laacher See wird ein Sperrbezirk festgelegt, und zwar für die Ortsgemeinden Wassenach, Glees und Wehr.

Was bedeutet das konkret?

Die Stallpflicht gilt bis 28. Februar 2017. Sie umfasst unter anderem folgende Schutzvorkehrungen: Sämtliches Geflügel (Hühner, Trut-, Perl- und Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) muss in geschlossenen Ställen oder abgeschotteten Unterständen gehalten werden. Als weitere Biosicherheitsmaßnahmen sind Geflügelbörsen und Märkte verboten. Die Aufnahme von Geflügel über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen, mobile Geflügelhändler oder sonstige Dritte ist ebenfalls verboten. Die Eingänge zu den Geflügelhaltungen sind mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen (Desinfektionswannen oder -matten).

Im Beobachtungsgebiet (erweiterter Radius um den Laacher See) gelten darüber hinausgehende, weitere Schutzmaßnahmen. Unter anderem: Gehaltene Vögel und Bruteier dürfen nicht aus einem Bestand verbracht oder zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden. Federwild darf nur mit behördlicher Genehmigung gejagt werden. Die Halter von Hunden und Katzen müssen dafür sorgen, dass ihre Tiere im Beobachtungsgebiet nicht frei umherlaufen.

Im Sperrbezirk (engerer Radius, also Wassenach, Glees und Wehr) gelten noch weitergehende Verbote, unter anderem: Fleisch und Fleischerzeugnisse sowie tierische Nebenprodukte aus Geflügelbeständen dürfen nicht verbracht werden. Und: Hunde und Katzen dürfen auch hier nicht frei umherlaufen.

Rund 600 Geflügelhalter betroffen

Die rund 600 Geflügelhalter im AW-Kreis erhalten jetzt nochmals ein Schreiben aus dem Kreishaus.
Zur Erinnerung: Für alle Geflügelhalter, unabhängig von der Zahl der gehaltenen Tiere, besteht die gesetzliche Pflicht, ihren Bestand beim Kreis-Veterinäramt anzuzeigen. Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Daher muss jeder Verdacht dem Veterinäramt unverzüglich angezeigt werden.

Bisher galt die Stallpflicht nur in einem 1.300 Meter breiten Korridor entlang des Rheinufers von Remagen-Rolandswerth bis Brohl sowie für die am Laacher See gelegenen Ortsgemeinden Wassenach und Glees. Grund: Ein erhöhtes Risiko besteht für Tierhaltungen in der Nähe von Rast- und Sammelplätzen der Wildvögel an Gewässern. Die Viruserkrankung wurde beim Menschen bisher nicht nachgewiesen, so das Friedrich-Loeffler-Institut (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit). Der Laacher See liegt im Grenzgebiet der Kreise Ahrweiler und Mayen-Koblenz. Die beiden Kreisverwaltungen stimmen ihre Maßnahmen ab.

Weitere Infos

Weitere Infos zur Geflügelpest sowie die Verfügungen stehen auf der Internetseite der Kreisverwaltung Ahrweiler www.kreis-ahrweiler.de.
Infos auch beim Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz www.lua.rlp.de, Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz www.mueef.rlp.de, Friedrich-Loeffler-Institut www.fli.de. –

Kontakt: Kreisverwaltung Ahrweiler, Veterinäramt, Wilhelmstraße 24-30 , 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, E-Mail vetamt@aw-online.de, Ruf 02641/975-225.

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