Mitarbeiter verklagt die Stadt Sinzig wegen Mobbing
Mobbing – Klage gegen Stadt Sinzig – Bei der heutigen Güteverhandlung am 15.12.2016 trafen sich die beiden Parteien im Amtsgericht Sinzig. Vertreten wurde die Stadt von RA Görgen aus Andernach. Wie bei der letzten Verhandlung im November, bei der ein anderer Mitarbeiter der Stadt diese wegen unrechtmäßiger Kündigung verklagte, war wieder kein Vertreter der Stadt vor Ort. Auch BM Kroeger erschien trotz seiner Krankmeldung nicht.
Die Rechtsvertretung des 47-jährigen Mitarbeiters übernahm Prof. Dr. Alenfelder aus Bonn, der sich auf Diskriminierung, Mobbings, Strainings, Bossings und sonstigen Verletzungen der Menschenwürde am Arbeitsplatz spezialisiert hat.
Thema der Verhandlung war das Mobbing eines Mitarbeiters seitens der Stadt. In vorherigen Verfahren konnte keine Einigung erzielt werden. Im Raum stehen dabei 37000,- € Schadenersatz oder bei einer Kündigung eine Abfindung von 110000,- €.
Richter Michael Vogel erklärte er wolle die einzelnen Details des Mobbings jetzt nicht auflisten und einen Vergleich anstreben. Die Empfehlung, besser zu kündigen um damit weiterem Mobbing und dem “Isolationsmodus” aus dem Weg zu gehen, lehnte der seit 1993 bei der Stadt Sinzig angestellte Mitarbeiter der Stadtwerke ab. Er möchte das Beschäftigungsverhältnis aufrecht erhalten.
Für den 15. Januar 2017 ist die nächste Güteverhandlung terminiert, bis dahin sollen beide Parteien Stellung beziehen und prüfen, ob eine gütliche Einigung in Frage kommt.
AG