NVZ noch keine beschlossene Sache
Viele Anrufe und Mails habe ich heute wegen eines Artikels in der RZ zum von Bürgermeister Kroeger (CDU) geplanten Einkaufszentrum an der Ahr erhalten. Das NVZ sei nahezu beschlossene Sache, heißt es dort. Hier sollte sich niemand verunsichern lassen. Es bedarf noch eines weiteren Ratsbeschlusses, einer erneuten Auslegung mit Beteiligung der Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange sowie eines finalen Ratsbeschlusses. Jederzeit kann jedes Ratsmitglied sich dagegen entscheiden. Der Investor hat, unabhängig von seinem Grundeigentum, keinen Anspruch auf Aufstellung eines Bebauungsplans. Ein solcher Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden. Dies steht genau so in § 1 Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch. Der Investor hat keinerlei Ersatzansprüche gegen die Stadt, wenn die Planung eingestellt wird. Er trägt als Investor dieses Risiko.
15.000 Kfz sind für die Kölner Straße prognostiziert. In Bad Breisig sind es ca. 19.000 Kfz am Tag. Und wir alle kennen den täglichen Stau vor Bad Breisig. Jede Stadt kämpft aktuell gegen die Verkehrsbelastung – nur in Sinzig wollen die Entscheidungsträger den Verkehr in die Stadt an unser Ahrufer und unser Schulzentrum heranholen. Für mich ist dies unbegreiflich. Meine Position ist nach wie vor eindeutig: Das NVZ muss verhindert werden.
Weitere Infos siehe www.andreas-geron.de
Leserbrief Andreas Geron