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Rechtssicherheit für Ferienwohnungen beschlossen

Rechtssicherheit für Ferienwohnungen jetzt im Deutschen Bundestag beschlossen

Mechthild Heil MdB (CDU): „Gutes Signal für Kommunen und Tourismusbranche
(Bundestagswahlkreis 199, 13. März 2017). Rechtssicherheit für Ferienwohnungen

Der Bundestag hat in der vergangenen Woche das Gesetz zur Neuregelung des Städtebaurechts beschlossen. Darin enthalten ist auch die gesetzliche Regelung von Ferienwohnungen. Dazu erklärt die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil: “Der Deutsche Bundestag hat Ferienwohnungen auf eine sichere und verlässliche Grundlage gestellt. Die bisher gesetzlich nicht geregelten Ferienwohnungen erhalten einen eigenen Tatbestand in der Baunutzungsverordnung. Die Neuregelung war aufgrund verschiedener, sich wider-sprechender Gerichtsurteile erforderlich geworden. Mit der Einordnung von Ferienwohnungen als nicht störender Gewerbebetrieb bzw. als kleiner Betrieb des Beherbergungsgewerbes ist ihre rechtliche Stellung endlich geklärt.

Mechthild Heil begrüßt diese Klarstellung, denn die Tourismuswirtschaft in ihrem Bundestagswahlkreis könne hiervon nur profitieren. „Ferienwohnungen sind ein wichtiges Rückgrat der touristischen Vermarktung der Region, insbesondere im Ahrtal“. Für die kommunalen Bauämter beseitigt das Gesetz bisher bestehende Probleme im Genehmigungsverfahren, so die CDU-Bundestagsabgeordnete. Für Investoren bringt es die erforderliche Planungssicherheit. Wichtig ist die Bedeutung von Ferienwohnungen auch zur Alterssicherung. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Einliegerwohnung als Ferienwohnung vermietet wird. Diese Möglichkeit bleibt weiterhin erhalten.

Das Gesetz lässt ausreichend Handlungsspielraum um den unterschiedlichen Interessen gerecht zu werden, einerseits Schutz der ortsansässigen Bevölkerung vor einer übermäßigen touristischen Nutzung ihrer Heimat und andererseits Entwicklungspotential dort, wo es vor Ort ausdrücklich gewünscht ist. Ferienwohnungen waren bisher nicht explizit gesetzlich geregelt. Widersprechende Urteile des Oberverwaltungsgerichts Greifswald und des OVG Lüneburg stellten Kommunen vor Genehmigungsschwierigkeiten und führten zu Unsicherheit bei möglichen Investoren.

Pressemeldung M. Heil MdB Wahlkreisbüro

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