Die Kreisverwaltung Ahrweiler hat die Nutzung für Teile des Rolandsbogens in Remagen-Rolandseck freigegeben, nachdem der Bauherr jetzt die notwendigen Prüfberichte der Sachverständigen für Standsicherheit vorgelegt hat. Die Nutzungsfreigabe gilt für das Gebäude mit Restaurant und Standesamt sowie die provisorische Treppenanlage zum Gebäude. Der Bauherr muss bestimmte Sicherheitsauflagen beachten, unter anderem die Überwachung der Standsicherheit der Treppe einschließlich Geländer sowie der verkehrssicheren Nutzung der Treppe. Am Treppenaufgang muss ein weiterer Bauzaun errichtet werden. Das Zutrittsverbot gilt nach wie vor für den Bereich der beschädigten Stützwand. Dort müssen die Absperrungen bestehen bleiben. – Das Kreis-Bauamt hatte den Rolandsbogen Ende Januar 2015 gesperrt, weil Teile der Stützmauer an der Südostseite eingestürzt waren.
Rolandsbogen: Kreis gibt Nutzung frei
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