Bekanntmachung der Stadt Sinzig gemäß § 97 Abs. 1 GemO; Haushalt 2017 – Entwurf
1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Haushalt 2017 – Entwurf
Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen habe ich am 25.11.2016 dem Stadtrat zugeleitet.
1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Sinzig, Kirchplatz 5, 53489 Sinzig, Zi. 209, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Stadtrat zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht die Haushaltssatzung für das 2017 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet, ebenfalls ab dem 25.11.2016, unter www.sinzig.de/ zur Einsichtnahme bereit.
2. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Sinzig haben die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen ab dem 25.11.2016 bei der Stadtverwaltung Sinzig, Kirchplatz 5, 53489 Sinzig, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Stadtverwaltung oder an Herrn Bürgermeister Wolfgang Kroeger, Kirchplatz 5, 53489 Sinzig, oder elektronisch an finanzen@sinzig.de einzureichen. Der Stadtrat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Sinzig, den 21.11.2017
Kroeger
Bürgermeister
Link zum Entwurf: www.sinzig.de/HH2017-Entwurf.pdf
Quelle: Stadt Sinzig