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Stadtwerke Sinzig informieren – Feuchttücher, Papiertaschentücher und Küchen-Krepp gehören nicht in den Abfluss

Stadtwerke Sinzig informieren :

Stadtwerke Sinzig informieren – Feuchttücher, Papiertaschentücher und Küchen-Krepp gehören nicht in den Abfluss

Aus aktuellem Anlass weisen die Stadtwerke Sinzig darauf hin, dass Feuchttücher, Papiertaschentücher und Küchenpapier nicht in die Kanalisation „entsorgt“ werden dürfen.

Im Gegensatz zu Toilettenpapier bestehen Feuchttücher nämlich aus einem synthetischen Vliesstoffgemisch und sind oftmals noch mit Fett- oder Ölzusätzen versehen. Während sich handelsübliches Toilettenpapier auf dem Weg zur Kläranlage weitestgehend zersetzt, passiert dies bei Feuchttüchern aufgrund der oben beschriebenen Eigenschaften eben nicht. Dies gilt übrigens auch für Papiertaschentücher und sog. „Küchen-Krepp“; diese bestehen aus Zellstoff und sind damit dicker und schwerer wasserlöslich als handelsübliches Toilettenpapier. Auf ihrem Weg durch das Kanalnetz werden sie ebenso wie Feuchttücher von den Pumpen in den Abwasserpumpwerken angesaugt und wickeln sich wie ein Zopf um die Pumpenräder. In Fachkreisen wird dieser Vorgang „Verzopfung“ genannt. Die aufgrund solcher „Verzopfungen“ entstehenden Blockaden der Abwasserpumpen sind besonders hartnäckig, da insbesondere die Feuchttücher wegen der Fettzusätze stark aneinanderhaften.

Immer wieder – gerade bei Regenereignissen nach Trockenperioden – müssen unsere Mitarbeiter ausrücken, um Abwasserpumpen aufgrund von Verzopfungen zu reinigen. Dies ist nicht zuletzt deshalb bedauerlich, weil jede einzelne Beseitigung einer solchen Störung Kosten von rund 1.000,00 EUR verursacht. Diese Kosten sind letztlich von allen Gebührenzahlern zu tragen“, erläutert Werkleiter Bernd Lischwé.

Auch im privaten Bereich ist in den letzten Jahren eine stetige Zunahme von Störungen durch „Verzopfungen“ in hauseigenen Abwasserinstallationen zu beobachten. Hierfür anfallende Kosten sind unmittelbar von den betroffenen Hauseigentümern zu tragen.
Ob im privaten oder im öffentlichen Bereich – die Beseitigung der Störungen kostet nicht nur Zeit und Geld, sondern bindet auch Personal. Daher appelliert Lischwé an die Sinziger Bürgerinnen und Bürger: „Feuchttücher, Papiertaschentücher und Küchenpapier gehören nicht in den Abfluss – weder über Wasch- und Spülbecken, noch über die Toilettenspülung“.

53489 Sinzig, 10. Mai 2017

Pressemeldung Stadtwerke Sinzig

Auf Nachfrage bei den Stadtwerken bekamen wir die Auskunft, dass man einen kleinen Mülleimer neben die Toilette stellen sollte. Da hinein kommen dann Ohrstäbchen, Haare, Slipeinlagen, diverse Papiere etc.. Die kleinen Mülleimer gibts fast in jedem Ort im Fachhandel.


Wir haben etwas recherchiert und sind auf folgenden Artikel vom Umweltbundesamt aus 2015 gestoßen.

Küchenabfälle, abgelaufene Medikamente, Lacke, Farben oder Feuchttücher – all diese Dinge spülen die Deutschen im WC herunter. Keine gute Idee.

Durch Verstopfungen oder lahmgelegte Pumpwerke entstehen jedes Jahr Schäden in Millionenhöhe an unseren Abwassersystemen. Ein großes Problem sind hier zum Beispiel Feucht- oder Toilettentücher, die immer öfter Verstopfungen und Pumpenausfälle verursachen.

Feuchttücher sind besonders reißfest und zersetzen sich im Wasser nicht – eine spezifische, bewusst hergestellte Eigenschaft. Wenn sie den Weg bis zur Kläranlage geschafft haben, müssen sie dort mit Rechen oder Sieben aufwendig aus dem Abwasser entfernt, gesammelt und  in der Regel anschließend verbrannt werden. Die Kosten hierfür tragen wir alle – über den Abwasserpreis. Das UBA empfiehlt eine deutliche Kennzeichnung dieser Tücher, damit sie nicht mehr über die Toilette entsorgt werden.

Auch andere feste Abfälle wie Tampons, Slipeinlagen, Wattestäbchen, Zigarettenkippen, Kondome oder Verbände. müssen in der Kläranlage zeit- und kostenaufwändig aussortiert werden.

Feuchttücher und andere feste Abfälle gehören in den Verpackungsmüll oder in den Hausmüll.

Auch Küchenabfälle oder Essensreste haben im Abwasser nichts zu suchen – sie locken Ratten an. Auch Öle und Fette, zum Beispiel vom letzten Fondue-Essen, sollten nicht über die Toilette entsorgt werden, denn sie verschmutzen die Abwasseranlagen und die Reinigung ist besonders mühselig, aufwändig und damit teuer.

Küchenabfälle und Essensreste gehören in den Bio- oder Hausmüll.

Übrigens: Es  ist mit dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sogar grundsätzlich verboten, Abfälle über das Abwasser, also zum Beispiel über die Toilette oder den Ausguss, zu entsorgen. Außerdem ist es nicht sinnvoll, feste Abfälle mit entsprechendem Aufwand an Energie und Trinkwasser ins Abwassersystem einzuleiten, um sie anschließend mit erhöhtem Aufwand in der Kläranlage wieder abzutrennen.

Medikamente oder Drogen können auch in modernen Kläranlagen derzeit nur zum Teil oder gar nicht entfernt werden. Was viele nicht wissen: Arzneimittelwirkstoffe werden nach der Einnahme wieder ausgeschieden – oft in unveränderter Form. Unsachgemäß über den Ausguss oder die Toilette entsorgte Medikamente gelangen also zusätzlich in das Abwasser und können so zur Belastung für die Umwelt werden. Das in der Kläranlage gereinigte Wasser kann noch Medikamentenreste enthalten, die mit dem Kläranlagenablauf in die Gewässer gelangen.

So konnten in Seen oder Flüssen beispielsweise etwa 150 Wirkstoffe nachgewiesen werden, wenn auch meist in niedriger Konzentration, zum Beispiel Schmerzmittel, Antibiotika und Hormone. Auch im Grundwasser konnten rund 40 verschiedene Wirkstoffe nachgewiesen werden, darunter Schmerzmittel, Röntgenkontrastmittel und Lipidsenker (Arzneimittel, die die Blutfette senken). Einige dieser Substanzen schaden der Umwelt: Zum Beispiel wurde unterhalb von Kläranlagenabläufen eine Verweiblichung von männlichen Fischen beobachtet, die in Kontakt mit hormonell wirksamen Arzneistoffen gekommen waren. Die Funktionsfähigkeit und Steuerung der Hormonsysteme der Organismen in den Ökosystemen kann gefährdet und gestört werden.

Alte Medikamente können über den Hausmüll entsorgt werden. Das Umweltbundesamt empfiehlt jedoch, unverbrauchte Arzneimittel über Apotheken und Schadstoffsammelstellen zu entsorgen, um sicherzustellen, dass die Medikamente verbrannt und somit vollständig zerstört werden. Außerdem wird so verhindert, dass Kinder an die Medikamente gelangen und diese versehentlich verschlucken.

Nicht nur die Reparatur von verstopften Rohren und lahmgelegten Pumpen kosten die Wasserversorger Millionen. Auch um das Wasser von den zahllosen Abfällen zu reinigen, die dort nicht hingehören, wird seitens der Kläranlagen ein hoher Aufwand betrieben. Und nicht zuletzt kostet auch das Herausfiltern von flüssigen Schadstoffen wie Medikamenten, Farben oder Chemikalien – soweit überhaupt möglich – viel Geld. Diese Kosten zahlen wir alle: über die Abwassergebühren. Gleichzeitig gibt es in Deutschland für Abfälle gute Verwertungs- und Entsorgungswege, die wir auch nutzen sollten. Das schont die Umwelt und den Geldbeutel.

Quelle: Umweltbundesamt – http://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-arzneien-alte-farben-was-darf-nicht-in-die


Eine Frage konnte uns bisher noch niemand beantworten; warum denn ein Produkt welches eindeutig dazu dient Rückstände von menschlichen Stoffwechselprodukten zu entfernen so konzipiert wird, dass es der normalen Entsorgung nicht zugeführt werden darf.
Ein Schildbürgerstreich in der Produktentwicklung !!!

Red. Aktiplan Rhein-Ahr Anzeiger

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