Bekanntmachung einer überörtlichen Kassenprüfung
Überörtliche Kassenprüfung
Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Ahrweiler hat bei der Stadtverwaltung Sinzig am 08.09.2016 eine unvermutete überörtliche Kassenprüfung durchgeführt.
Über das Ergebnis dieser Prüfung wurde der Stadtrat in der Sitzung am 16.02.2017 gemäß
§ 33 Abs. 1 Gemeindeordnung unterrichtet.
Gem. § 110 Abs. 6 der Gemeindeordnung sind die Prüfungsergebnisse öffentlich auszulegen.
Der Bericht über die überörtliche Kassenprüfung der Stadtverwaltung Sinzig liegt zur Einsichtsnahme für die Dauer von sieben Werktagen und zwar von Montag, 06.03.2017 bis einschließlich Dienstag, 14.03.2017 im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Sinzig, Kirchplatz 5, innerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses
Montag bis Mittwoch 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
öffentlich aus.
Sinzig, 22.02.2017
Kroeger
Bürgermeister