Aktiplan

Rhein-Ahr Anzeiger

Online-Magazin für Remagen + Sinzig + Bad Breisig

Aktiplan

Rhein-Ahr Anzeiger

Online-Magazin für Remagen + Sinzig + Bad Breisig

RS Computer

Widerspruchsmöglichkeit gegen Auskunftserteilung aus dem Melderegister

Öffentliche Bekanntmachung

Widerspruchsmöglichkeit gegen Auskunftserteilung aus dem Melderegister
Die Meldebehörde weist darauf hin, dass nach dem rheinland-pfälzischen Meldegesetz Anträge auf Einrichtung von Auskunftssperren (Verbot der Weitergabe von Daten) für folgende Fallgestaltungen gestellt werden können:

  1. Für die Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Antragsberechtigt sind Familienmitglieder (Ehegatte und Kinder), die keiner oder nicht derselben öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören wie der Meldepflichtige.
  1. Für jede Melderegisterauskunft, wenn hierdurch dem Betroffenen oder einer anderen Person Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann.
  1. Für die Weitergabe von Meldedaten im Zusammengang von Wahlen an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Rahmen von sogenannten Gruppenauskünften.
  1. Für eine „erweiterte Melderegisterauskunft“ oder eine „Gruppenauskunft“, soweit der Betroffene ein berechtigtes Interesse an der Auskunftssperre nachweist.
  1. Für die Bekanntmachung von Alters- oder Ehejubiläen. Das Widerspruchsrecht kann innerhalb von zwei Monaten vor dem Jubiläum nicht mehr ausgeübt werden.
  1. Für die Weitergabe an Adressbuchverlage.
  1. Für die Internetauskunft.
  1. Weitergabe meiner Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zwecke der Zusendung von Informationsmaterial

 

„Automatisierte Melderegisterauskünfte über das Internet“
Die Meldebehörde der Stadtverwaltung Sinzig darf nach § 34 Abs. 1 des Meldegesetzes an private Stellen Auskünfte aus dem Melderegister über den Familiennamen, den Vornamen, den Doktorgrad und die Anschriften einzelner bestimmter Einwohnerinnen und Einwohner erteilen.

Diese Auskunft darf auch im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet erteilt werden. Ein entsprechender Zugang zum automatisierten Abruf einfacher Melderegisterauskünfte über das Internet ist für alle Meldebehörden in Rheinland-Pfalz eröffnet worden.

Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft über das Internet erfolgt nicht, wenn die betroffene Person dieser Form der Auskunftserteilung widersprochen hat. Der Widerspruch ist beim Meldeamt der Stadtverwaltung Sinzig, Kirchplatz 5, 53489 Sinzig, Zimmer 110, einzulegen.

Sinzig, den 15.10.2015
Stadtverwaltung Sinzig

– Meldebehörde –

Hat Ihnen der Artikel gefallen? Diesen haben wir dank der Unterstützung unserer Mitglieder und Anzeigenkunden veröffentlichen können. Wenn auch Sie uns mit 3,- € oder 6,- € monatlich fördern möchten klicken Sie auf den Link:  aktiplan-mitglied-werden/
Oder unterstützen Sie uns einmalig mit einem freien Betrag. PayPal Button

Ähnliche Artikel

Anzeigen im Schaufenster

NEWS

Firmen im Aktiplan

Cookie Consent mit Real Cookie Banner