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Hanenberg

ZWEI FAHRZEUGE, EIN NUMMERNSCHILD

Wechselkennzeichen ab 1. Juli gültig – Für gleiche Fahrzeugklassen
Zwei Fahrzeuge, ein Nummernschild: Ab 1. Juli 2012 gibt es die Wechselkennzeichen. Künftig dürfen zwei Fahrzeuge der gleichen EU-Fahrzeugklasse wechselnd mit nur einem Nummernschild genutzt werden. Das kann interessant sein für Autofahrer, die neben dem normalen Wagen beispielsweise ein kleineres Stadtauto oder ein Wohnmobil besitzen. Die Kreisverwaltung Ahrweiler nennt Einzelheiten.
Die Wechselkennzeichen sind eine Ergänzung zu den bisherigen Saisonkennzeichen und “normalen Kennzeichen”. Saison-, Kurzzeit-, Ausfuhr- und rote Kennzeichen können nicht als Wechselkennzeichen zugeteilt werden. Wechselkennzeichen können nur bei gleicher Kennzeichengröße und bei gleichem Halter beider Fahrzeuge zugeteilt werden.
Das Wechselkennzeichen ist ohne zeitliche Begrenzung gültig. Es kann zwischen beiden Fahrzeugen auf das gerade genutzte gewechselt werden. Damit wurde die Möglichkeit geschaffen, maximal zwei Fahrzeuge einer Fahrzeugklasse mit nur einem Kennzeichen zuzulassen – also Auto-Auto (darunter fallen auch Wohnmobile), Krad-Krad oder Anhänger-Anhänger. Eine Kombination, etwa Auto-Krad, ist nicht möglich.
Die Wechselkennzeichen bestehen aus zwei Teilen: erstens einem gemeinsamen Kennzeichenteil mit Erkennungsnummer, beispielsweise “AW – AB 123”, das jeweils vor der Fahrt umgesteckt werden muss; zweitens einem kleinen fahrzeugbezogenen, nummerierten Kennzeichenteil, der starr und stets am Fahrzeug angebracht ist.
Nur das mit beiden Kennzeichenteilen versehene Fahrzeug darf im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden. Das andere Fahrzeug ist auf Privatgelände abzustellen; es darf nicht am Straßenrand oder auf öffentlichen Parkplätzen stehen, da es dann als nicht zugelassen gilt.
Bei der Kfz-Zulassung ist für jedes Fahrzeug jeweils eine elektronische Versicherungsbestätigung vorzulegen. Steuerliche Vorteile gibt es nicht, denn für beide Fahrzeuge fällt die Kfz-Steuer in vollem Umfang an. Die volle Versicherungspflicht besteht ebenfalls für beide Fahrzeuge.
Die reinen Zulassungsgebühren belaufen sich auf 70,20 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Schilder und die neuen Halterahmen. Die Wechselkennzeichen sind zumindest in der Anfangsphase voraussichtlich nicht bei allen Schilderdiensten vorrätig. Daher empfiehlt sich die vorherige Nachfrage beim Schilderdienst, um Verzögerungen zu vermeiden.
Weitere Infos für den Kreis Ahrweiler: Kreisverwaltung, Ruf 02641.975-408 und 975.412, E-Mail VL-Kfz@aw-online.de.

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