Aktiplan

Rhein-Ahr Anzeiger

Online-Magazin für Remagen + Sinzig + Bad Breisig

Aktiplan

Rhein-Ahr Anzeiger

Online-Magazin für Remagen + Sinzig + Bad Breisig

Aktivgemeinschaft Sinzig

1.4.2021 Coronavirus: 7 Neuinfektionen, darunter 4 in Remagen und 6 in Sinzig

Coronavirus: 21 Neuinfektionen im Kreis

Heute gibt es 21 Neuinfektionen mit dem Coronavirus im Kreis: sieben in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, vier in der Stadt Remagen, sechs in der Stadt Sinzig, zwei in der Verbandsgemeinde Altenahr sowie jeweils eine in der Verbandsgemeinde Brohltal und der Gemeinde Grafschaft.

Seit Anfang März werden alle Pflege- und Senioreneinrichtungen erneut durch mobile Impfteams des DRK aufgesucht. Sowohl das Personal als auch die Bewohnerinnen und Bewohner, die während der Erstimpfungen verhindert oder noch nicht aufgenommen waren, sollen so ein Impfangebot erhalten. Heute war ein Team im Seniorenzentrum Maranatha in Sinzig im Einsatz.

Die Anzahl der aktiven Corona-Fälle im Kreis Ahrweiler liegt aktuell bei 211. 46 Personen sind bisher an den Folgen einer Infektion mit dem Coronavirus gestorben. Die Sieben-Tage-Inzidenz für den Kreis Ahrweiler liegt bei 66 Neuinfektionen. Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche an.

Der aktuelle Verlauf der Corona-Pandemie stellt sich in den einzelnen Städten, Gemeinden und Verbandsgemeinden im Kreis wie folgt dar:

Verbandsgemeinde Adenau: 287 Infektionen gesamt, davon 259 genesen, 2 Personen verstorben, 26 aktuell infizierte Personen;
Verbandsgemeinde Altenahr: 215 Infektionen gesamt, davon 206 genesen, 4 Personen verstorben, 5 aktuell infizierte Personen;
Verbandsgemeinde Bad Breisig: 333 Infektionen gesamt, davon 303 genesen, 1 Person verstorben, 29 aktuell infizierte Personen;
Verbandsgemeinde Brohltal: 308 Infektionen gesamt, davon 299 genesen, 1 Person verstorben, 8 aktuell infizierte Personen;
Gemeinde Grafschaft: 287 Infektionen gesamt, davon 273 genesen, 1 Person verstorben, 13 aktuell infizierte Personen;
Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler: 845 Infektionen gesamt, davon 775 genesen, 10 Personen verstorben, 60 aktuell infizierte Personen;
Stadt Remagen: 487 Infektionen gesamt, davon 463 genesen, 2 Personen verstorben, 22 aktuell infizierte Personen;
Stadt Sinzig: 694 Infektionen gesamt, davon 621 genesen, 25 Personen verstorben, 48 aktuell infizierte Personen.


 

Pressemeldung Kreisverwaltung Ahrweiler

Grafik

Grafik: Kreisverwaltung Ahrweiler


Laut Landesuntersuchungsamt sehen die Zahlen für den Kreis AW wie folgt aus:

Insgesamt infiziert waren 3453 Personen, genesen 3112, 46 sind verstorben. Die Zahl der aktuell positiv Getesteten sinkt von 298 auf 295. Der 7 Tage auf 100 000 der Einwohner Index steigt von 63 auf 64,6.


Es ist zu beachten, dass es unterschiedlich lang dauert bis die Werte den jeweiligen Empfänger erreichen, der mittlere Meldeverzug kann derzeit bis zu 7 Tagen betragen. Die Zahl aller Getesteten wird nicht veröffentlicht.


Kreis Neuwied mit Unkel, Linz und Bad Hönningen

Im Kreis Neuwied wurden 70 neue Positivfälle sowie ein weiterer Todesfall registriert. Die Summe aller Positivfälle steigt auf 6.274 an. Der Inzidenzwert liegt gemäß aktueller Berechnung durch das Landesuntersuchungsamt RLP bei 198,0. Bisher gibt es im Kreis Neuwied 714 nachgewiesene Fälle von Corona Mutationen.

Im Impfzentrum wurden heute 570 Erstimpfungen durchgeführt. Durch mobile Teams wurden 12 Zweitimpfungen durchgeführt.

In der Fieberambulanz in Neuwied wurden heute 323 Personen getestet.

Die Summe der Fälle verteilt sich auf die Kommunen wie folgt:

Gebietskörperschaft

Summe Positivfälle
gesamt

Aus Quarantäne
entlassen

Verstorben

Infizierte Personen
in Quarantäne

Neue Fälle
zum Vortag

Stadt Neuwied
2.629 2.318 50 311 27
VG Asbach
711 646 14 65 9
VG Bad Hönningen
307 290 3 17 0
VG Dierdorf
316 295 6 21 3
VG Linz
578 526 11 52 3
VG Puderbach
369 320 9 49 12
VG Rengsdorf-Waldbreitbach
947 789 10 158 15
VG Unkel
417
393 6 24 1
Gesamtfälle
6.274 5.577 109 697 70
 
Kreisverwaltung Neuwied

Interaktive Karte des RKI

Die Karte aktualisiert sich automatisch und zeigt somit immer die Daten des aktuellen Tages


917 aktive Corona-Fälle in MYK und Koblenz

Es gibt insgesamt 64 neue positiv auf das Coronavirus getestete und 24 genesene Personen. Zu beklagen ist der Tod einer Person aus der Stadt Koblenz, die infolge einer Coronavirus-Infektion gestorben ist. Die Anzahl aktiver Corona-Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Mayen-Koblenz liegt damit derzeit bei 917: 604 im Kreis MYK und 313 in der Stadt Koblenz.

Die 7-Tage-Inzidenz ist online abrufbar unter https://kurzelinks.de/7TageWertLUA und beträgt nach Angaben des Landesuntersuchungsamtes aktuell für Mayen-Koblenz: 154,4, Koblenz: 113,1 und für Rheinland-Pfalz: 112,6

Landkreis MYK erlässt neue Corona-Allgemeinverfügung

Da in Mayen-Koblenz die 7-Tages-Inzidenz an drei Tagen in Folge den Wert von 100 überstiegen hat, muss der Landkreis die sogenannte Notbremse ziehen und eine Allgemeinverfügung mit erweiterten Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erlassen. Die damit verbundenen Maßnahmen richten sich nach der vom Land vorgesehenen Allgemeinverfügung der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung. Sie beinhalten im Wesentlichen Änderungen zum Aufenthalt im öffentlichen Raum und eine nächtliche Ausgangsbeschränkung, die Schließung von Außengastronomie, Museen und ähnlichen Einrichtungen sowie weitere Einschränkungen beim Amateur- und Freizeitsport. Ausnahmen von der Ausgangsbeschränkung gelten UNTER ANDEREM für den Arbeitsweg, in medizinischen Notfällen oder für den Besuch von Gottesdiensten zu den Ostertagen.

Wir alle hätten uns gewünscht, dass der Inzidenzwert unter 100 bleibt und keine verschärften Maßnahmen angeordnet werden müssen, doch die Fallzahlen sind besorgniserregend rapide angestiegen. Wenn sich nicht alle an die seit Monaten allgemein geltenden Verhaltensregeln im Umgang mit dem Coronavirus halten, wird es unfassbar schwierig, die Infektionszahlen zu senken. Wir sehnen uns nach Normalität, nach den normalen persönlichen Kontakten, nach gemeinsamen Feiern und unbeschwerten Einkäufen in den heimischen Geschäften.  Also lassen Sie uns gemeinsam alles dafür tun, damit wir die zusätzlichen Maßnahmen so schnell wie möglich wieder zurücknehmen können“, appelliert Landrat Dr. Alexander Saftig.

Die Allgemeinverfügung des Landkreises wird gilt ab Donnerstag, 1. April, 0 Uhr.

Die Allgemeinverfügung enthält UNTER ANDEREM folgende Regelungen:

1. Für den gesamten Landkreis Mayen-Koblenz gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Ausnahmen davon gelten bei triftigen Gründen, wie etwa berufliche Tätigkeiten, medizinischen und veterinärmedizinischen Notfällen, dem Ausführen von Haustieren (nur durch eine Person) oder der Besuch von Gottesdiensten zu Ostern.

2. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur
alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer Person eines weiteren
Hausstands erlaubt. Dabei werden Kinder bis einschließlich sechs Jahre nicht mitgezählt.

3. Weiterhin offen bleiben können unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen Behörden, Verwaltungen, der Rechtspflege dienende Einrichtungen, sowie Zulassungsstellen, Bau-, Betriebs- und Wertstoffhöfe.

4. Für gewerbliche Einrichtungen ist Terminshopping weiterhin möglich, allerdings unter verschärften Kriterien: So dürfen Geschäfte nur öffnen, wenn nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben werden, bei denen ausschließlich Personen, die
demselben Hausstand angehören, zeitgleich Zutritt zum Laden gewährt wird. Andernfalls müssen gewerbliche Einrichtungen für den
Kundenverkehr schließen. Abhol-, Liefer- und Bringdienste sowie sind nach wie vor
zulässig.
Die Regelung der Schließung gilt NICHT für  Einzelhandelsbetriebe Direktvermarkter für Lebensmittel, von Lebensmitteln, Getränkemärkte, Drogerien, Babyfachmärkte, Verkaufsstände auf Wochenmärkten (deren Warenangebot den zulässigen Einzelhandelsbetrieben entspricht), Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen, Baumärkte, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte, Großhandel, Blumenfachgeschäfte, Gärtnereien, Gartenbaubetriebe und  Gartenbaumärkte.

5. Gastronomische Einrichtungen sind auch im Außenbereich geschlossen.

6. Für Dienstleistungen gilt: Wenn kein Abstand zwischen Personen eingehalten werden kann, wie etwa in Kosmetikstudios, Tattoo- oder Piercing-Studios, Wellnessmassagesalons und
ähnlichen Betrieben, ist die Tätigkeit untersagt. Erlaubt sind jedoch Dienstleistungen, die medizinischen
oder hygienischen Gründen dienen. Dazu zählen unter anderem Friseure, Optiker, Hörgeräteakustiker und Fußpflege.

7. Im Amateur- und Freizeitsport sind Training und Wettkampf in Mannschaftsportarten und im Kontaktsport untersagt. In Einzelsportarten ist die sportliche Betätigung nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig.

8. Der Besuch von zoologischen Gärten, Tierparks, botanischen Gärten und ähnlichen Einrichtungen ist nach vorheriger Terminvereinbarung und lediglich in den Außenbereichen möglich.

Alle Einzelheiten der Allgemeinverfügung des Landkreises Mayen-Koblenz sind nachzulesen unter https://www.kvmyk.de/kv_myk/live/Corona/Rechtsgrundlagen/Amtsblatt_2021-17.pdf

 
Nachgewiesene Infektionen 8.751
Davon Genesene 7.557
Covid-19-Todesfälle  237
Tod aus anderen Gründen 40
“Aktive” Coronafälle 917

Kreis MYK


Bonn

 
Positiv getestet (seit 28. Februar 2020) 10.598 Personen
Verstorben im Zusammenhang mit Covid-19 211 Personen
Wieder genesen 9.723 Personen
Aktuell infiziert 664 Personen
Derzeit in Quarantäne 1.938 Personen
Neuinfektionen verg. 7 Tage 404 Personen
Inzidenzwert pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner 122,5
 

Durchgeführte Erstimpfungen, Stand Donnerstag, 1. April

Gesamt 53.316 Personen
 

Durchgeführte Zweitimpfungen, Stand Donnerstag, 1. April

Gesamt 20.374 Personen
 

Belegung Bonner Krankenhäuser (Personen aus Bonn und dem Umland), Stand Mittwoch, 31. März

Mit Covid-19 in Behandlung 76 Personen
Davon auf Normalstationen 45 Personen
Auf Intensivstationen 31 Personen
Beatmet werden müssen 25 Personen
 

Festgestellte Coronavirus-Mutationen seit 28. Januar, Stand Donnerstag, 1. April

Gesamtfälle Mutationen 812
Britische Mutation 799
Brasilianische Mutation 2
Südafrikanische Mutation 11
Prozentualer Gesamtanteil an positiven Fällen (22.3. – 28.3.) 60,2
 
 
Stadt Bonn

Rhein-Sieg Kreis

Im Rhein-Sieg-Kreis sinkt der Wert für die 7-Tage-Inzidenz von 106,2 auf 78,4.

RKI


Köln

In Köln steigt die Inzidenzzahl von 126,6 auf 131,9. Die Zahl der infizierten Personen steigt von 2251 auf 2413, 204 sind in stationärer Behandlung. Die Zahl der Todesfälle steigt von 576 auf 578 Personen.

Stadt Köln

 

 

Hat Ihnen der Artikel gefallen? Diesen haben wir dank der Unterstützung unserer Mitglieder und Anzeigenkunden veröffentlichen können. Wenn auch Sie uns mit 3,- € oder 6,- € monatlich fördern möchten klicken Sie auf den Link:  aktiplan-mitglied-werden/
Oder unterstützen Sie uns einmalig mit einem freien Betrag. PayPal Button

Ähnliche Artikel

Anzeigen im Schaufenster

NEWS

Firmen im Aktiplan

Cookie Consent mit Real Cookie Banner