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18.06.2020 Ortsbeiratssitzung in Kripp

18.06.2020 Ortsbeiratssitzung in Kripp

Einladung  zu der am Donnerstag, 18.06.2020, um 19.30 Uhr im Gasthaus „Rhein-Ahr“ (Schremmer) stattfindenden  Sitzung des Ortsbeirats Kripp.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

4. öffentliche Ortsbeiratssitzung:
Verpflichtung eines Ortsbeiratsmitglieds
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der 2. nichtöffentlichen Sitzung vom 30.01.2020
Einwohnerfragestunde
Umgestaltung / Erweiterung des Boule-Platzes zum Mehrgenerationenplatz, Beratung und Beschluss
Verkehrssituation Neubaugebiet Lange Fuhr, Ergebnisse der Anwohnerbefragung, Beratung und Beschluss
Zusätzliche Baumstandorte im öffentlichen Bereich, Beratung und Beschluss
Haushalt 2021; Mittelanmeldungen
Mitteilungen
Anfragen

3. nichtöffentliche Ortsbeiratssitzung
Straßenplanung Batterieweg, Anpassung Pflanzbeet
Containerstandorte
Spende EVM
Mitteilungen
Anfragen

Die Sitzung des Ortsbeirates wird aufgrund der Corona Pandemie nur unter besonderen Vorkehrungen erfolgen können. Wir bitten Sie daher, folgende Vorgaben zwingend zu beachten:
Um beim Zugang zum Versammlungsraum innerhalb des Gasthauses „Rhein-Ahr“ einen ausreichenden Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 m zu anderen Personen einhalten zu können, bitten wir um frühzeitiges Erscheinen.
Desinfizieren Sie sich bitte mit dem am Eingang zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel die Hände.
Wir bitten Sie, beim Betreten des Gasthauses und des Versammlungsraumes eine Mund-Nasen-Maske zu tragen. Diese können Sie ablegen, nachdem Sie Ihren Platz eingenommen haben. Bei Toilettengängen oder dem Verlassen des Gebäudes bitten wir, die Mund-Nasen-Maske wieder anzulegen.
Um Infektionswege rückverfolgen oder unterbrechen zu können, werden die Personalien aller Sitzungsteilnehmer erfasst und bei Bedarf dem Gesundheitsamt vorgelegt. So ist gewährleistet, dass zeitnah etwaige Kontaktpersonen ermittelt werden können. Wir bitten um ihr Verständnis.
Die Sitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern nicht gemäß § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe, aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner die Nichtöffentlichkeit vorgesehen ist. Eine Beschränkung der Anzahl an Besuchern ist aber aufgrund der besonderen Situation innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten zulässig und gegebenenfalls auch erforderlich.

Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass es nach wie vor vorrangiges Ziel ist, eine schnelle Ausbreitung des Virus zu verhindern. Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen Gliederschmerzen) bitten wir daher, auf jeden Fall zu Hause bleiben.

Axel Blumenstein, Ortsvorsteher
Foto: Archiv

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