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24.11.2021 Coronavirus: 75 Neuinfektionen, darunter 10 in Sinzig, 10 in Remagen und 9 in Bad Breisig

Ein weiterer Todesfall in Bad Neuenahr-Ahrweiler +++ Warnstufe 2 für den Kreis Ahrweiler

Im Landkreis Ahrweiler gibt es seit dem 02.03.2020 6804 Personen mit nachgewiesener Coronavirus-Infektion. Hiervon gelten 6181 Personen inzwischen wieder als genesen. 69 Personen sind an den Folgen einer Infektion mit dem Coronavirus gestorben. Aktuell sind 554 Personen infiziert. Die Sieben-Tage-Inzidenz für den Kreis Ahrweiler liegt gemäß LUA bei 226,1 Neuinfektionen.

Kreisverwaltung AW

Laut Landesuntersuchungsamt sehen die Zahlen für den Kreis AW wie folgt aus:

Da der Hospitalisierungsindex und die Intensivbettenkapazität im Bereich der Warnstufe 1 liegen, gilt auch Warnstufe 1.

75 Neuinfektionen. Insgesamt infiziert waren 6765 Personen, genesen 6055, 69 sind verstorben. Die Zahl der aktuell positiv Getesteten liegt bei 641. Der 7 Tage auf 100 000 der Einwohner Index bleibt bei 226,1. Auffällig ist, dass die Inzidenz bei den unter 20-Jährigen bei 338,2 bleibt, die Inzidenz bei den ü 60 steigt von 170,4 auf 179,8.

AG


Kreis Neuwied mit Unkel, Linz und Bad Hönningen

Die Fallzahlen haben nach der neuen Verordnung des Landes, in der die landesweite Hospitalisierungs-Inzidenz als einziger Maßstab gilt, keine Auswirkungen mehr auf Warnstufen, Maßnahmen o.ä. Wir haben bislang aber den Eindruck, dass sowohl von den Medien als auch von der Bevölkerung diese Informationen sehr wohl gewünscht sind und werden sie daher vorerst weiter verschicken.

Leider müssen wir heute erneut einen Todesfalls vermelden. Gestorben ist ein 1942 geborener Mann aus Heimbach-Weis.

Wir haben 68 Neuinfektionen, die sich ziemlich quer über das Kreisgebiet verteilen. Die Fall-Inzidenz steigt damit ganz leicht auf 239,7 an.

Die maßgebliche Hospitalisierungs-Inzidenz des Landes liegt bei 3,43. (Anmerkung: Bislang haben wir die vormals maßgebliche Hospitalisierungs-Inzidenz für die vom Land gebildete „Versorgungseinheit Mittelrhein-Westerwald“ veröffentlicht. Jetzt geben wir die Zahl für ganz RLP an.)


28. Coronabekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 23. November 2021

Wesentliche Änderungen in der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 23.11.2021:

  •  Keine verschiedenen Warnstufen mehr, es zählt nur die landesweite 7-Tages- Inzidenz der Hospitalisierung
    (z.Zt. > 3 neu ins Krankenhaus aufgenommene positiv getestete Covid-19-Patienten pro 100.000 Einwohner)
  • Für die Teilnahme am öffentlichen Leben gilt in den folgenden Bereichen für Erwachsene die sogenannte 2G-Regel (Zutritt nur für vollständig geimpfte oder genesene Personen) und für alle minderjährigen (12. -17. Lebensjahr), die einen tagesaktuellen negativen Corona Test haben:
    o   alle Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (Innenbereich)
    o   Veranstaltungen im Außenbereich bei festen Sitzplätzen mit Einlasskontrolle/Kartenvorverkauf
    o   körpernaher Dienstleistungen (Ausnahme Rehasport, Funktionstraining, medizinische Dienstleistungen)
    o   sexuelle Dienstleistungen (keine Minderjährigen) + zusätzlichem tagesaktuellen Test
    o   Gastronomie
    o   Beherbergungsbetriebe
    o   Reisebus- und Schiffsreisen
    o   Sport im Innenbereich
    o   Schwimmbad und Sauna
    o   Zuschauer bei Sportveranstaltungen im Innenbereich mit festen Sitzplätzen
    o   Freizeitpark, Kletterpark und ähnlichen Einrichtungen
    o   Spielhallen, Spielbanken und Wettvermittlungsstellen
    o   Innenbereiche von Zoos, Tierparks und botanischen Gärten
    o   außerschulische Musik- und Kunstunterricht
    o   Kino, Theater, Konzerthaus, Zirkusse und ähnliche Einrichtungen
    o   Proben- und Auftrittsbetrieb im Breiten- und Laienkultur im Innenbereich
    o   Zuschauer beim Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur
    o   Museen und AusstellungenIn allen genannten Fällen sind Kinder bis drei Monate nach Vollendung ihres 12. Lebensjahres den geimpften und genesenen Personen gleichgestellt. Dies gilt auch für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen das Corona Virus impfen lassen können (Nachweis durch Vorlage eines qualifizierten Attestes)
  • Für die einzelnen Bereiche gelten die allgemeinen Schutzmaßnahmen (Maskenpflicht und Abstandsgebot) in unterschiedlicher Ausprägung
  • In folgenden Bereichen gilt noch die sogenannte 3G-Regel (Zutritt für geimpfte und genesene Personen und nicht immunisierte Personen mit negativen Corona-Test):
    o   Sitzungen kommunaler Gremien
    o   Standesamtliche Trauungen in geschlossenen Räumen
    o   Gottesdienste Bei Veranstaltungen im Außenbereich ohne feste Plätze gilt die Maskenpflicht, wenn ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Personen nicht sicher eingehalten werden kann (zum Beispiel Weihnachtsmärkte). Die Kreisverwaltung kann hier weitere Schutzmaßnahmen anordnen.Die Maskenpflicht für Mitarbeiter von Einrichtungen und Betrieben kann nur noch für geimpfte und genesene Personen entfallen. Ein negatives Testergebnis reicht hier nicht mehr aus
  • Sogenannte Selbsttests, die unter Aufsicht vor Betreten eine Einrichtung durchgeführt werden, sind nur noch für Minderjährige (12. – 17. Lebensjahr) möglich
  • Bei Vorlage des Test-Nachweises in Einrichtungen müssen Personen ab dem 16. Lebensjahr gleichzeitig einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen. Dies gilt auch für die Vorlage von Impf- und Genesenennachweisen.

„Offenes Impfen: Aktuelle Möglichkeiten im Kreis Neuwied

Motto: Einfach mit Personalausweis vorbeikommen und die schützende Spritze abholen – Landrat begrüßt Impfangebot für Teenager 

Kreis Neuwied. Nicht nur bei den niedergelassenen Ärzten, sondern auch an zahlreichen weiteren Stellen kann man sich mittlerweile schnell und unkompliziert schützen lassen. Wer sich impfen möchte, muss lediglich vorbeikommen und seinen Personalausweis mitbringen; gern, aber nicht zwingend auch den Impfpass.

Übersicht der Fallzahlen in den Verbandsgemeinden und der Stadt Neuwied:

Verbandsgemeinde/StadtSumme Positivfälle
gesamt
aus Quarantäne
entlassen
VerstorbenInfizierte Personen
in Quarantäne
neue Fälle
zum Vortag
Stadt Neuwied4.8124.5669824622
VG Asbach1.3031.190191136
VG Bad Hönningen6386089309
VG Dierdorf6105649462
VG Linz84080222386
VG Puderbach81875216664
VG Rengsdorf-Waldbreitbach1.5531.4212013215
VG Unkel65763714204
Gesamtfälle:11.23110.54020769168

Kreisverwaltung Neuwied


Interaktive Karte des RKI

Die Karte aktualisiert sich automatisch und zeigt somit immer die Daten des aktuellen Tages

Quelle: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4


Aktuelle Corona-Fälle in MYK und Koblenz

Es gibt 169 neue positiv auf das Coronavirus getestete und 56 genesene Personen. Die Anzahl aktiver Corona-Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Mayen-Koblenz liegt damit derzeit bei 1.358: 909 im Kreis MYK und 449 in der Stadt Koblenz.

Die für die Pandemiebekämpfung maßgebliche landesweite 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz beträgt 3,43 pro 100.000 Einwohner.

Alle aktuellen Corona-Regeln im Überblick gibt es unter https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/

Weiterführende Statistiken und Auswertungen zu einzelnen Städten, Verbands- und Ortsgemeinden findet man unter www.kvmyk.de/coronastatistiken

Zu allen Impf-Angeboten im Landkreis gelangt man unter www.kvmyk.de/impfung

Schnelltestzentren und -stellen in der Nähe findet man online unter https://corona.rlp.de/de/testen/

Alle Infos zu den Ambulanzen, Hotlines und vielem mehr gibt es im Internet unter www.kvmyk.de/corona

Kreisverwaltung MYK


Bonn

Positiv getestet (seit 28.Februar 2020)20.200 Personen
Verstorben im Zusammenhang mit Covid-19275 Personen
Wieder genesen18.678 Personen
Aktuell infiziert1.247 Personen
Derzeit in Quarantäne1.421 Personen
Neuinfektionen verg. 7 Tage778 Personen
Inzidenzwert pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner235.3

Die Zahlen lassen sich auch auf den Internetseiten des  Robert-Koch-Instituts (Öffnet in einem neuen Tab) und des  Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen (Öffnet in einem neuen Tab) abrufen. Dort finden Sie auch Inzidenzen nach Altersgruppen oder Geschlecht.

Durchgeführte Erstimpfungen, Stand Montag, 22. November 2021

Gesamt266.847 Personen

Durchgeführte Zweitimpfungen, Stand Montag, 22. November 2021

Gesamt264.290 Personen

Durchgeführte Auffrischungsimpfungen, Stand Montag, 22. November 2021

Gesamt26.537 Personen

Hinweis: Seit der Schließung des Impfzentrums zum 2. September 2021 werden die Impfzahlen nicht mehr täglich aktualisiert.

Belegung Bonner Krankenhäuser (Personen aus Bonn und dem Umland), Stand Dienstag, 23. November 2021

Mit Covid-19 in Behandlung56 Personen
Davon auf Normalstationen34 Personen
Auf Intensivstationen22 Personen
Beatmet werden müssen15 Personen

Festgestellte Coronavirus-Mutationen seit 28. Januar, Stand Donnerstag, 18. November 2021

Gesamtfälle Mutationen6.424 Personen
Alpha3.812 Personen
Beta47 Personen
Gamma2 Personen
Delta2.563 Personen
Prozentualer Gesamtanteil an positiven Fällen100.0 Prozent

Stadt Bonn


Rhein-Sieg Kreis

Im Rhein-Sieg Kreis sinkt der 7-Tage Index von 248,5 auf 237,4.

RKI


Köln

In Köln steigt die Inzidenzzahl von 331,3 auf 331,9. 0 Personen wurden neu infiziert. Rund 8900 sind aktuell infiziert. Die Zahl der Todesfälle bleibt bei 795 Personen.

Stadt Köln

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