Sinzig. „Gut 5 € mehr muss Familie Mustermann an Steuern bezahlen“ könnte ein Sinziger Stadtratsbeschluss und seine Folgen auf den Punkt gebracht werden. Bei den Haushaltsberatungen stellte sich heraus, dass die Stadt aufgrund der Neufestsetzung der Nivellierungssätze durch das Land Rheinland-Pfalz die Grundsteuer erhöhen muss, um Zuwendungen und Zuschüsse beantragen zu können.
Mit Mehrheit beschloss daher der Stadtrat am 25.11.2010 die Erhöhung der Grundsteuer.
Zum 01.01.2011 werden der Hebesatz für die Grundsteuer B von 330 % auf 338 % und die Grundsteuer A von 280 % auf 285 % angehoben.
Die Stadt macht nun auf diese Erhöhungen aufmerksam, weil die Abgabenbescheide in der 2. Kalenderwoche versendet werden.
Der Stadtkämmerer Hans-Joachim Weiß rechnet mit Einnahmen für das Jahr 2011 mit 24.000 € bei der Grundsteuer A, mit 1.740.000 € bei der Grundsteuer B.
Für die Familie Mustermann bedeutet die Anhebung der Grundsteuer eine jährliche Mehrbelastung von 4,59 €. Der Rechnung liegt ein Einheitswertbescheid für ein Einfamilienhaus von 22.088 € und ein sich daraus ergebender Messbetrag von 57,43 € zu Grunde. Die Mustermanns würden danach für 2011 insgesamt 194,11 € zahlen.