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ADD bewilligt über 15 Milionen Euro für Flut betroffene Kommunen

Über 15 Millionen Euro für den kommunalen Wiederaufbau im Flutgebiet

Trier/Rheinland-Pfalz – Die ADD hat im Juli rund 15.500.000 Euro an Förderungen für den kommunalen Wiederaufbau in den von der Flut betroffenen Kommunen bewilligt. Die Gelder stammen aus dem Wiederaufbaufonds für die kommunale Infrastruktur.

Der Wiederaufbau der grundlegenden Infrastruktur, die zur normalen Daseinsfürsorge gehört, ist von immenser Bedeutung für die betroffenen Kommunen. Ich freue mich, dass wir die Kommunen dabei unterstützen können“, so ADD-Präsident Thomas Linnertz.

In den Landkreis Ahrweiler fließen insgesamt 14.300.850 Euro an die Antragsteller. Davon erhält der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises rund 8 Millionen Euro. Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler erhält für die Beseitigung der Flutschäden an der Turnhalle der Grundschule Ahrweiler rund 1,3 Millionen Euro und die Verbandsgemeinde Adenau kann mit einer Summe von 925.000 Euro ein erstes Teilstück des Ahrradweges zwischen Fuchshofen und Dorsel realisieren.

Für Projekte im Eifelkreis Bitburg-Prüm wurden insgesamt rund 993.000 Euro bewilligt. Mit 852.000 Euro kann die Verbandsgemeinde Südeifel das beschädigte Schwimmbad in Neuerburg sanieren. In Auw an der Kyll (Verbandsgemeinde Speicher) wird mit einer Summe von 8.400 Euro der Sportplatz saniert.

Mit 90.000 Euro wird die Sportplatzanlage mit Sportlerheim in der Ortsgemeinde Monreal (Verbandsgemeinde Vordereifel) saniert und die Wiederherstellung von Wirtschaftswegen in der Ortsgemeinde Luxem (VG Vordereifel) wird mit rund 33.000 Euro gefördert. Der Spiel- und Sportverein Oberfell 1928 e.V. (Verbandsgemeine Rhein-Mosel) kann mit rund 7.400 Euro die Flutschäden auf seinem Naturrasenplatz beseitigen. Insgesamt fließen in den Landkreis Mayen-Koblenz rund 168.400 Euro.

Im Landkreis Cochem-Zell erhält die Ortsgemeinde Bad Bertrich (Verbandsgemeinde Ulmen) einen Betrag von 11.500 Euro für den Wiederaufbau der Uferböschung.

Für den Wiederaufbau in den Flutgebieten stellen Bund und Länder Wiederaufbauhilfen zur Verfügung. Antragsberechtigt sind die betroffenen Gebietskörperschaften, kommunale Zusammenschlüsse (beispielsweise Abwasserzweckverbände) sowie nicht kommunale Träger von kommunalen Infrastruktureinrichtungen (zum Beispiel Vereine, die Sportstätten betreiben).

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ist für die Prüfung und Abwicklung der Wiederaufbauhilfen für kommunale Infrastruktureinrichtungen wie beispielsweise Schulen, Kindertagesstätten, Friedhöfe, öffentliche Straßen oder gemeindlichen Parkanlagen verantwortlich.

Der Wiederaufbau kommunaler Infrastruktur wird zu 100 Prozent aus Mitteln des Aufbauhilfefonds gefördert.

Pressemeldung ADD
Grafik: Archiv Gottschalk

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