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Änderung im Landesstraßengesetz beschlossen

Schmitt: Wir ermöglichen zügigen Straßenwiederaufbau – Änderung im Landesstraßengesetz beschlossen

Der Landtag hat heute mit dem Landeswiederaufbauerleichterungsgesetz auch Änderungen im Landesstraßengesetz beschlossen. Verkehrsministerin Daniela Schmitt hatte die Vereinfachungen angeregt, um den Wiederaufbau der Straßen und Brücken in der von der Flut betroffenen Regionen zu beschleunigen. Gemeinschaftlich hat die Landesregierung somit die Weichen für einen zügigen Wiederaufbau in den von der Flut betroffenen Regionen gestellt. 

Mit den beschlossenen Erleichterungen sorgen wir dafür, dass der Wiederaufbau der Brücken und Straßen nach der Flutkatastrophe zügig vorankommt. Wir bauen bürokratische Hürden ab und beschleunigen so die Verfahren“, sagte Verkehrsministerin Daniela Schmitt. „Mit den Erleichterungen im Landesstraßengesetz, den bereits erfolgten Reparaturen und Straßenfreigaben sowie dem Wiederaufbaubüro des LBM speziell für das Ahrtal schaffen wir die Grundlagen für einen zügigen Wiederaufbau. Unsere Ortschaften und Unternehmen müssen gut erreichbar sein. Die Betriebe müssen Waren empfangen können, um ihre Geschäftstätigkeit wieder vollständig aufnehmen zu können. An ihnen hängt schließlich auch die Prosperität der Regionen“, sagte Schmitt. 

Die Gesetzesänderung ermöglicht, dass Straßen, die durch die Flut zerstört oder beschädigt wurden, schnellstmöglich wiederaufgebaut werden können. Ziel ist es, ein leistungsfähiges, übergeordnetes Verkehrsnetz wiederherzustellen. 

Durch die Gesetzesänderung wird geregelt, dass Straßen, die durch die Flut zerstört oder geschädigt wurden, ohne lang dauernde Planfeststellungsverfahren wiederaufgebaut werden können. Ein Planfeststellungsverfahren ist in Fällen von Naturkatastrophen nicht erforderlich. Erhebliche Änderungen bleiben weiterhin planfeststellungsbedürftig*.

Zudem wird ermöglicht, unklassifizierte Straßen, in etwa Wald- oder Wirtschaftswege, befristet für den öffentlichen Verkehr zu widmen und somit in das klassifizierte Straßennetz aufzunehmen. Auch das dient der besseren Erreichbarkeit in den Regionen. 

Weitergehende Infos:

*Eine erhebliche Änderung wäre bspw. der Bau von zwei Fahrstreifen, wo es zuvor nur eine Fahrspur gab. Sofern Straßen nach einer Naturkatastrophe wiederaufgebaut werden müssen und der Verlauf zum Schutz der Straße vor weiteren Naturereignisse verändert werden muss, ist ein veränderter Verlauf in einem räumlich begrenzten Korridor entlang des Trassenverlaufs möglich. 

Pressemeldung Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Foto: Archiv Gottschalk

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