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Alkoholisierter E-Scooter-Fahrer verletzte sich bei Sturz

Alkoholisierter E-Scooter-Fahrer verletzte sich bei Sturz

Bonn (ots) Erhebliche Verletzungen zog sich in der Nacht zu Samstag, 27. 06.2020, ein 20-Jähriger zu. Er wollte gegen 03.10 Uhr mit einem E-Scooter von der Straße An der Josephshöhe nach rechts in die Herseler Straße abbiegen. Nach Zeugenangaben verlor er die Kontrolle über sein Kraftfahrzeug, stieß gegen den Bordstein und stürzte zu Boden. Dabei zog er sich so schwere Verletzungen zu, dass er mit einem Rettungstransportwagen in ein Krankenhaus gebracht werden musste.

Im Zuge der polizeilichen Ermittlungen vor Ort stellte sich heraus, dass der junge Mann deutlich unter Alkoholeinwirkung stand. Ein Alko-Test ergab einen Wert von 1,6 Promille. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.

Die Bonner Polizei weist nochmals daraufhin, dass E-Scooter sind keine Spielzeugroller sondern versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge sind. Für diese Elektrokleinstfahrzeuge gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer.

Promillegrenzen für Kraftfahrzeuge:

Wer mit 0,5 – 1,09 Promille ein Kraftfahrzeug führt und dabei keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. Das heißt in aller Regel: 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Nach Ablauf des Fahrverbotes wird der Führerschein zurückgegeben.

Eine Straftat liegt immer dann vor, wenn der Kraftfahrzeugführer trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr fährt. Auf Ausfallerscheinungen kommt es dabei nicht an.

Aber auch bei geringeren Promillewerten ab etwa 0,3 Promille liegt nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor, wenn alkoholtypische Ausfallerscheinungen (Schlangenlinienfahrt, alkoholtypischer Unfall) festgestellt wurden. In diesen Fällen droht eine Geldstrafe, bei Wiederholungstätern sogar eine Freiheitsstrafe. Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen. Wird aufgrund des Alkohols ein Unfall verursacht sind es mindestens 12 Monate.

Ein absolutes Alkoholverbot besteht für Fahranfänger und junge Fahrer. Wer in der Probezeit oder unter 21 Jahre alt ist und unter der Wirkung von Alkohol fährt, muss 250 Euro Geldbuße zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Zudem wird ein Aufbauseminar verhängt und die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert.

Pressemeldung Polizei Bonn
Foto: Archiv

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