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Altenahr: Abkochgebot teilweise aufgehoben

Verbandsgemeinde Altenahr: Abkochgebot in Berg und in Teilen von Kirchsahr aufgehoben

Das Abkochgebot für Trinkwasser wird in zwei weiteren Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Altenahr teilweise mit sofortiger Wirkung aufgehoben:
Berg mit allen Ortsteilen (Berg, Freisheim, Krälingen, Häselingen, Vellen und Vischel) sowie
Kirchsahr (nur Ortsteile Kirchsahr, Winnen und Hürnig).
Hier kann das Trinkwasser aus dem Leitungsnetz ab sofort wieder uneingeschränkt verwendet werden.

In den Ortsteilen Binzenbach und Burgsahr von Kirchsahr bleibt das Abkochgebot noch bestehen, weil dort durch weitere Proben mögliche Verunreinigungen noch ausgeschlossen werden müssen.

Durch das Hochwasser im Juli waren in der Zulieferung des Trinkwassers aus dem Bereich Bad Münstereifel und in Kirchsahr-Binzenbach und Burgsahr Schäden am Leitungssystem entstanden, so dass ein vorsorgliches Abkochgebot notwendig wurde. Nachdem alle Schäden behoben wurden und zahlreiche Laborkontrollen in diesen Versorgungsbereichen die geforderte Qualität nach der Trinkwasserverordnung bestätigt haben, wurde dem Antrag des Betreibers der Wasserversorgung, der SWB Regional GmbH, vom Gesundheitsamt zugestimmt. Die Desinfektion des Trinkwassers mit Chlor wird zunächst noch fortgesetzt.

Pressemeldung Kreisverwaltung Ahrweiler
Foto: Archiv

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