Thema bei der Sitzung des Bauausschusses Sinzig am 12.2.2025
Neben der Brücke Ahrmündung steht ein weiteres Thema, die „Windräder auf dem Harterscheid“ auf der Tagesordnung.
Laut der Sitzungsvorlage sollen auf dem Harterscheid bei Franken auf der Westseite der A61 drei Windräder errichtet werden. Die Windräder haben 162 m Nabenhöhe, und einen Rotorradius von 87,5 m. Sie sollen jeweils 6000 KW klimaneutralen Strom liefern und bieten das Potenzial, 62 bis 89 Prozent des Sinziger Strombedarfs zu decken.
Die Fläche gehört laut Flächennutzungplan zu den „Flächen für Wald und Gehölz (Maßnahmen zum Erhalt und zur Entwicklung der landschaftsökologischen und landschaftsästhetischen Funktion des Waldes). „Das Vorhaben ist als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB zu beurteilen. Hiernach ist das Bauvorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und es der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie nach Maßgabe des § 249 BauGB dient.“ So die Sitzungsvorlage.
Historie
Bereits 2020 hatte der Sinziger Stadtrat beschlossen, die Einrichtung eines Windparks auf dem Harterscheid zu prüfen.
2021 lud man zur Sitzung des Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses am 19.1.2021 drei Projektentwickler ein. Im April 2022 lud die Stadtverwaltung zum Windkraftprojekt im Waldgebiet Harterscheid ein, bei der rund 80 interessierte Bürger erschienen.
Im Mai 2022 beschloss der Sinziger Stadtrat ein Genehmigungsverfahren für potenzielle Windkraftanlagen auf dem Harterscheid anzustreben. Im Verlauf dieses Verfahrens standen als nächste Schritte eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine Langzeitwindmessung an. Die Einleitung eines solchen Verfahrens bedeutet noch nicht, dass tatsächlich Windkraftanlagen gebaut werden.
Der Beschluss einen Pachtvertrag mit der Bürgerenergiegenossenschaft eegon eG über potentielle Windkraftstandorte im Sinziger Harterscheid auszuhandeln wurde ebenfalls 2022 getroffen.
Im Juli 2023 beschloss der Stadtrat den „Bürger-Windpark“ einzurichten. Dazu heißt es in einem Presseartikel: „Im Projekt stehen zunächst ein Raumordnungsverfahren und das Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung an. Hierzu sind die erforderlichen Gutachten (z.B. Artenschutz) soweit in der Finalisierung. Ob eine Genehmigungsfähigkeit vorliegt, ist erst nach Prüfung aller Unterlagen durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bzw. die Kreisverwaltung Ahrweiler festzustellen. Wenn eine Genehmigung vorliegt und die Anlagen gebaut werden, ist im Nutzungsvertrag festgehalten, dass der Einschnitt in den Harterscheid durch den Bau auf ein erforderliches Minimum zu reduzieren ist. Weiterhin wird der Projektierer eine Langzeit-Windmessung an den geplanten Standorten durchführen, um die Wirtschaftlichkeit des Projektes für die Investoren final zu ermitteln.„
Sitzung am 12.2.2025
In der aktuellen Sitzungsunterlage heißt es: „Für die geplanten Windenergieanlagen wurde durch Gutachten die Standorteignung nachgewiesen.Die Anlagen befinden sich weitgehend im Korridor der Autobahn A 61. Der Flächenbedarf wurde im Regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald aufgenommen. Das Vorhaben ist in einer flächensparenden, die Bodenversiegelung auf das notwendige Maß begrenzenden und den Außenbereich schonenden Weise auszuführen. Die Erschließung erfolgt auf öffentlichen Straßen und Wegen. Die nötigen Abstandsflächenbaulasten sind entsprechend zu beantragen. Der geplante Bürgerwindpark ist somit nach § 35 BauGB bauplanungsrechtlich zulässig.“Der Beschlussvorschlag zur Sitzung: „Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i.V.m. § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB für den Bauantrag zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen im Harterscheid wird erteilt.„
Weitere Informationen, Dokumente und Unterlagen zur Sitzung und zum Projekt auf der Webseite: https://sinzig.gremien.info/meeting.php?id=2025-BAU-70
AG
Foto Retusche: Archiv Gottschalk, allgrafics.de
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