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Beschwerden über illegale Gülletransporte nehmen zu

Gülletransporte in der Verbandsgemeinde Bad Breisig

VG Bad Breisig: In den vergangenen Tagen häuften sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig die Beschwerden über illegale Gülletransporte aus dem benachbarten Ausland, die zu einer völligen Überdüngung der Felder führen.
Der Verwaltung wurde unterstellt, dass sie nicht in gebotenem Maße tätig geworden sei. Diesen Vorwurf weist die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig entschieden zurück und möchte im Nachgang auf folgende Informationen und Fakten aufmerksam machen.

Gülletransporte aus einem Mitgliedstaat der EU ins Inland und das anschließende Aufbringen der Gülle auf landwirtschaftlich genutzte Flächen sind grundsätzlich unter folgenden Voraussetzungen möglich:

1.      Bei allen Transporten müssen Transportbegleitscheine vorhanden sein. Bei hygienisierter Gülle (in der Regel Schweinegülle) sind keine weiteren Unterlagen und/oder Genehmigungen erforderlich.
2.      Bei unverarbeiteter Gülle (in der Regel Hühnertrockenkot und Kaninchenmist) muss zusätzlich noch eine Genehmigung des zuständigen Landesministeriums erteilt werden.
3.      Die Landwirte, auf deren Felder Gülle aus einem Mitgliedstaat aufgebracht wird, müssen sich einmalig beim Veterinäramt der Kreisverwaltung Ahrweiler registrieren lassen. Dem Veterinäramt liegen auch die Transportbegleitscheine und Genehmigungen des Landesministeriums vor.
4.      Die erlaubte Menge an aufzubringender Gülle hängt von der Jahreszeit, der Kultur und dem Nährstoffgehalt des Düngemittels ab. Die umfangreichen Vorgaben sind in der Düngeverordnung geregelt. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier teilte auf Rückfrage mit, dass – grob geschätzt – auf 20.000 m² (2 ha) landwirtschaftlicher genutzter Fläche maximal die Gülle eines Sattelzuges aufgebracht werden darf.

Laut Auskunft der ADD stehen betriebswirtschaftliche Gründe bei diesen Gülletransporten im Vordergrund. Die Landwirte versuchen, durch die Aufnahme von Gülle aus dem benachbarten Ausland ihren Bedarf an Düngemitteln möglichst günstig zu decken. Durch den „Entsorgungsdruck“ in viehstarken Regionen wird die Gülle zu einem sehr niedrigen Preis angeboten. Somit können die hiesigen Landwirte ihre Kosten reduzieren.

Aus Datenschutzgründen dürfen weder die ADD Trier noch das Veterinäramt der Kreisverwaltung Ahrweiler Informationen über die ausgestellten Begleitscheine und Genehmigungen sowie die registrierten Landwirte an die Verbandsgemeinden weitergeben.

Zuständige Behörden für die Überwachung der Gülletransporte und die Vorgaben der Düngeverordnung für den Bereich der Verbandsgemeinde Bad Breisig sind die Kreisverwaltung Ahrweiler (Veterinäramt und ggf. Untere Wasserbehörde) und die ADD Trier.

Beschwerden über möglicherweise illegale Gülletransporte und anschließende Überdüngungen sind daher an das Veterinäramt der Kreisverwaltung Ahrweiler zu richten. Nach Möglichkeit sollten die Beschwerden folgende Angaben enthalten:

1.      Wo wurde die Gülle aufgebracht?

2.      Handelt es sich um Grünland oder Ackerland?

3.      Ist – im Falle von Ackerland – der Acker bestellt oder unbestellt?

4.      Falls unbestellt, ist eine Bodenbearbeitung innerhalb von vier Stunden erfolgt, soweit?

5.      Gibt es Gewässer am Rand der Parzelle und – sofern ja – ist ein Meter Abstand zur Böschungsoberkante des Gewässers eingehalten.

Es gibt keine Rechtsgrundlage, Geruchsbelästigungen, die durch genehmigtes Einbringen der Gülle entstehen, zu ahnden.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig weist darauf hin, dass sie selbstverständlich hier vorgebrachte Beschwerden zu konkreten Sachverhalten weiterleitet. Allgemein geäußerte politische Wertungen tragen jedoch nicht zur Lösung bei.

Bericht aus dem Rathaus der Verbandsgemeinde Bad Breisig
Foto: allgrafics

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