Schaf positiv auf das Virus getestet
Seit dieser Woche gibt es im Kreis Ahrweiler einen bestätigen Fall der Blauzungenkrankheit. Bei einem verdächtigen Schaf wurde eine Blutprobe entnommen, woraufhin das Landesuntersuchungsamt Koblenz das Virus der Blauzungenkrankheit nachgewiesen hat. Weitere Ausbruchsfälle liegen dem Kreisveterinäramt zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor.
Das betroffene Schaf wurde gemeinsam mit 15 weiteren Schafen gehalten, die bislang nicht erkrankt sind. Zum Schutz vor weiteren Ansteckungen wurden alle Schafe gegen die Blauzungenkrankheit geimpft. Eine Tötung des Tierbestands ist aus tierseuchenrechtlichen Gründen nicht vorgesehen.
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine anzeigenpflichtige Viruserkrankung, die Wiederkäuer (Rinder, Schafe, Ziegen, Neuweltkameliden wie Lamas und Alpakas, Wildwiederkäuer) befällt. Die Krankheit wird nicht direkt von Tier zu Tier, sondern über Mücken übertragen und tritt saisongebunden auf. Eine Übertragung kann demnach nur schwerlich verhindert werden. Es stehen entsprechende Impfstoffe für die Tiere zur Verfügung.
Für Menschen ist der Erreger der Blauzungenkrankheit ungefährlich. Ein Verzehr von tierischen Lebensmitteln ist ohne Bedenken möglich.
Der Landkreis Ahrweiler ruft Landwirtinnen und Landwirte, die Wiederkäuer halten, dazu auf, ihre Tiere genau zu beobachten und bei Symptomen, die auf eine Blauzungenerkrankungen schließen lassen, sofort einen Tierarzt hinzuzuziehen. Schafe beispielsweise zeigen Symptome wie Fieber, Apathie, Schwellungen und Zyanosen im Maulbereich und an der Zunge. Da die Erkrankung anzeigepflichtig ist, haben die Tierhalterinnen und Tierhalter beim Auftreten dieser Krankheitssymptome dies dem Veterinäramt umgehend zu melden. Der Bestand wird daraufhin gesperrt und eine Blutprobenentnahme angeordnet. Das erkrankte Tier wird symptomatisch behandelt und von den anderen Tieren der Herde separiert.
Nachdem Rheinland-Pfalz einige Jahre als frei von der Blauzungenkrankheit galt, wurden im Mai 2024 im Landkreis Bitburg-Prüm mehrere Ausbrüche nachgewiesen. Dies hatte zur Folge, dass der Seuchenstatus „frei von Blauzungenkrankheit“ für Rheinland-Pfalz nicht mehr gegeben ist und Tiere in „blauzungenfreie Gebiete“ nur noch unter bestimmten Auflagen verbracht werden dürfen.
Nähere Informationen zur Blauzungenkrankheit, zu den aktuellen Verbringungsregelungen und den damit verbundenen Anforderungen sind auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamts unter https://lua.rlp.de/unsere-themen/tiergesundheit-tierseuchen/tierseuchenbekaempfung/blauzungenkrankheit zusammengefasst.
Pressemeldung Kreisverwaltung Ahrweiler
Grafik: Achim Gottschalk, allgrafics
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