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Betriebe im Flutgebiet bekommen 100 Prozent ihrer Gutachterkosten erstattet

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Schmitt: Betriebe im Flutgebiet bekommen 100 Prozent ihrer Gutachterkosten erstattet

Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe, die von der Flut im Juli betroffen waren, bekommen 100 Prozent ihrer Gutachterkosten erstattet. Die Gutachten sind notwendig, um Wiederaufbauhilfen zu beantragen. Bisher erhielten die Betriebe lediglich 80 Prozent der Kosten. Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt hat sich für eine Neureglung in enger Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handels- sowie Handwerkskammern eingesetzt.

Ich begrüße sehr, dass es nun möglich ist, die Gutachterkosten für Unternehmen vollständig zu fördern. Wir müssen verhindern, dass Betriebe, die unverschuldet – vom Schicksal getroffen – um ihre Existenz kämpfen, zusätzlich belastet werden“, sagte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt. „Die Förderung der Gutachten ist ein weiterer Schritt, um das Antragsverfahren für den Wiederaufbau möglichst niederschwellig und schlank zu halten.

Die Vertreter der Kammern, die das gesamte Verfahren eng begleiten, zeigten sich angesichts der Nachricht erfreut: „Die vollständige Erstattung der Gutachterkosten ist ein weiterer guter Schritt, den wir mit der Landesregierung besprochen haben und der unseren Betrieben hilft, nach der Flutkatastrophe wieder auf die Beine zu kommen.” Schmitt hatte stets auf intensive Abstimmung mit den Kammervertretern, dem DLR Mosel und der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gesetzt. „So können wir unsere Abläufe im Zuge neuer Erkenntnisse ideal nachjustieren“, sagte Schmitt.

Hintergrund: So läuft das Antragsverfahren

Der erste Schritt auf dem Weg zur Wiederaufbauhilfe für Unternehmer und Selbstständige sind Identitätsnachweise durch IHK oder HWK. Auch Nicht-Kammermitglieder können sich dazu an die IHK Koblenz oder die IHK Trier wenden. Zusätzlich wird eine Bescheinigung der Gemeinde benötigt, um sicherzustellen, dass der Betrieb von der Flut betroffen war. Nach Erstellung eines Gutachtens zum entstandenen Schaden können die Anträge bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) auf deren Website gestellt werden. Winzer und Landwirte wenden sich für Schäden an Betriebsgebäuden, landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten sowie Einrichtungen an das DLR Mosel. Bei Flächenschäden nehmen die Kreisverwaltungen Anträge entgegen.

Pressemeldung Wirtschaftsministerium RLP
Foto: Archiv Gottschalk

Veranstaltungen zur Flut

 

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