BEKANNTMACHUNG
Bodennutzungshaupterhebung 2014
Im Zeitraum März bis Mai 2014 führt das Statistische Landesamt die Bodennutzungshaupterhebung 2014 durch. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und erfasst bei allen repräsentativ ausgewählten Betrieben unter anderem Daten über die Bodennutzung wie:
– Anbau auf dem Ackerland
– Dauerkulturen und Dauergrünland
– Sonstige Flächen und selbstbewirtschaftete Gesamtfläche
– Erzeugung von Speisepilzen.
Auskunftspflicht besteht für die Inhaber oder Leiter von Betrieben mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von mindestens fünf Hektar. Zum Erhebungsbereich gehören ferner Betriebe mit weniger als fünf Hektar LF, wenn ihre Viehhaltung festgelegte Größenordnungen übersteigt oder sie Sonderkulturen (z. B. Reben, Obst, Gemüse, Speisepilze) in bestimmtem Umfang anbauen.
Mit in Kraft treten des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (E-Government-Gesetz) müssen statistische Meldungen grundsätzlich elektronisch erfolgen.
Liegt ein vollständig ausgefüllter Flächennachweis für das Antragsverfahren „Agrarförderung 2014“ bei der zuständigen Kreisverwaltung vor, können die Angaben über die Bodennutzung größtenteils übernommen werden. Lediglich Angaben für Gemüse und Erdbeeren sowie Dauerkulturen unter hohen Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäuser müssen noch zusätzlich nachgewiesen werden. Hierzu muss die Unternehmensnummer angegeben werden.
Wir machen darauf aufmerksam, dass ordnungswidrig handelt, wer die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt.
Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwendung zu steuerlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen.
Ihr Statistisches Landesamt
Rheinland-Pfalz