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Brandgefahr in der Rheinmeile

Brandgefahr in der Rheinmeile

Bedingt durch die hohen Temperaturen und dem fehlenden Regen ist die Waldbrandgefahr im nördlichen RLP und dem südlichen NRW auf Strufe 4 von 5 gestiegen.
Offenes Feuer, weggeworfene Zigarettenkippen ja sogar Glasscherben (Brennglaseffekt) können einen Brand auslösen. – Brandgefahr in der Rheinmeile –

Brandgefahr in der Rheinmeile
Mit Wasserwerfern wurde abgelöscht und verbleibende Glutnester mit Feuerpatschen ausgestrichen

Erst am vergangenen Sonntag (1. Juli 2018) entstand aus bisher unbekannter Ursache ein Flächenbrand auf einem Feld bei Franken, bei dem mehrere Hektar in Flammen aufgingen. Die Feuerwehr Sinzig war mit drei Einsatzfahrzeugen vor Ort. (Siehe Foto)

Auf Wiesen abgestellte Fahrzeuge können ebenfalls Brände auslösen. Der bis zu 900° heiße Kat strahlt die Hitze auf den Boden, auf dem sich dann der Bewuchs oder andere brennbare Dinge entzünden können.

Besonders gefährdet sind die so genannten “Hallenwälder” also Monokulturen, oft Fichten, ohne Unterbewuchs. Das sind Restbestände, die vor 50 oder mehr Jahren in “Reih und Glied” gepflanzt wurden. Inzwischen hat sich die Forstwirtschaft geändert und man pflanzt bewusst verschiedene Arten über mehrere Jahre nebeneinander um einen gesunden Mischwald zu erhalten.

Die Stadtverwaltung Sinzig:
Insbesondere beim Entfachen von Grillfeuern in der Nähe von Waldgebieten ist erhöhte Vorsicht geboten. Funken können leicht über mehrere hundert Meter weit getragen werden und Brände in angrenzenden Bereichen entfachen.
Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Sinzig bittet daher um Beachtung folgender Punkte:

  • Grillen in der Natur ist nur an den dafür vorgesehenen Grillstellen erlaubt. Bei der Benutzung der Grillstelle ist darauf zu achten, dass das Feuer vor Verlassen der Grillstelle vollständig erloschen ist. In Waldgebieten sollte grundsätzlich nicht gegrillt werden.
  • Die Zufahrten zu Wäldern sind freizuhalten, denn sie sind wichtige Rettungswege. Parken Sie nicht in Wegeeinfahrten oder vor Schranken. Der Einsatz von Feuerwehrfahrzeugen könnte behindert werden.
  • Heiße Auspuffrohre und Katalysatoren können trockenes Gras entzünden. Stellen Sie Fahrzeuge grundsätzlich nur auf ausgewiesenen Parkplätzen ab.
  • Keine Abfälle in der Natur abladen! Bereits kleine Glasscheiben und Flaschensplitter können durch ihren „Brennglaseffekt“ Waldbrände auslösen.
  • Werfen Sie keine brennenden Zigaretten aus dem Autofenster!
  • Achten Sie auf aufziehende Gewitter und suchen Sie bei einem Unwetter Schutz in einem festem Gebäude oder geschlossenem Kraftfahrzeug.
  • Meiden Sie bei einem Gewitter einzeln stehende Bäume, Masten, Metallzäune oder sonstige Metallkonstruktionen.

Beginnende Waldbrände lassen sich häufig durch beherztes Eingreifen im Anfangsstadium löschen. Trotzdem: Vorrang hat die Benachrichtigung von Feuerwehr und Polizei.
Wer Brandgeruch wahrnimmt, einen Waldbrand entdeckt oder Unfälle bemerkt sollte sofort die Feuerwehr über den Notruf 112 oder die Polizei über den Notruf 110 verständigen.

Wenn möglich, bei der Abgabe des Notrufes die Nummer des nahegelegenen Rettungspunktes durchgeben. Dadurch können die Einsatzkräfte wesentlich schneller an der Einsatzstelle eintreffen.

Fotos: Freiwillige Feuerwehr Sinzig
Weitere Infos auf der Webseite: feuerwehr.sinzig.de/

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