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Bürgermeister- und Bundestagswahl 2017 – Details

Bürgermeister- und Bundestagswahl 2017 – Details

Bundestagswahl: Möglichkeit der Briefwahl nutzen

Im Vorfeld der Wahl zum Deutschen Bundestag am Sonntag, 24. September 2017, ruft Landrat Dr. Jürgen Pföhler die Bürgerinnen und Bürger im Wahlkreis 198 – Ahrweiler – dazu auf, ihr Wahlrecht auszuüben, „um damit vom vornehmsten Grundrecht der Demokratie Gebrauch zu machen.“ Als Kreiswahlleiter macht Pföhler zugleich auf die Möglichkeit der Briefwahl aufmerksam.

Wer am Wahlsonntag verhindert ist, das Wahllokal aufzusuchen, kann seine Stimme schon jetzt per Briefwahl abgeben. Dies lässt sich bequem zu Hause erledigen. Die Wahlberechtigten müssen keine Gründe angeben, warum sie zu Hause wählen möchten. Außerdem kann jeder Wahlberechtigte eine dritte Person beauftragen, für ihn den Antrag auf Briefwahl zu stellen.

Wer die Briefwahl nutzen will, kann die Briefwahlunterlagen in den Rathäusern beantragen. Zum Wahlkreis 198 – Ahrweiler – gehören die Städte Bad Neuenahr-Ahrweiler, Remagen und Sinzig, die Verbandsgemeinden Adenau, Altenahr, Bad Breisig, Brohltal, die Gemeinde Grafschaft und weitere sechs Kommunen aus dem Landkreis Mayen-Koblenz. Dies sind die Städte Andernach und Mayen sowie die Verbandsgemeinden Maifeld, Mendig, Pellenz und Vordereifel. Die Briefwahlunterlagen können bei diesen Stadt-, Gemeinde- sowie Verbandsgemeindeverwaltungen beantragt werden.

Der Antrag kann schriftlich, per Fax, Telegramm, Fernschreiben, E-Mail oder in sonstiger dokumentierbarer elektronischer Form erfolgen. Ebenso kann die Wahlbenachrichtigung – diese ist den Wählerinnen und Wählern schon übersandt worden – ausgefüllt und in einem frankierten Umschlag an die zuständige Verwaltung vor Ort übersandt werden. Bei den einzelnen Verwaltungen ist über deren Internetseite auch die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen möglich. Die Wähler können ihre Wahlscheine für die Briefwahl auch persönlich bei der zuständigen Verwaltung beantragen. Eine telefonische Anforderung ist nicht möglich.

Die Briefwahlunterlagen müssen rechtzeitig zur Post gegeben werden, damit sie noch bis zum Wahltag bei der Kreisverwaltung Ahrweiler – für die sechs Kommunen aus dem Landkreis Mayen-Koblenz bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz – eintreffen. Innerhalb der Bundesrepublik sollte der Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl, also am Donnerstag, 21. September 2017, bei entfernt liegenden Orten noch früher, bei der Deutschen Post AG eingeliefert werden. Verspätet eingegangene Briefwahlunterlagen können bei der Wahl nicht berücksichtigt werden.


Für Sinzig gilt

Am 24. September 2017 finden in Sinzig die Bürgermeisterwahl sowie die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Termin für eine eventuelle Stichwahl zur Bürgermeisterwahl ist der 8. Oktober 2017.

Verbundene Wahlbekanntmachung
1. Am Sonntag, dem 24. September 2017, findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag und in der Stadt Sinzig gleichzeitig die Wahl des Bürgermeisters (Direktwahl) statt.

Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr.

Die Gemeinde ist in folgende 11 Stimmbezirke eingeteilt:

Wahlbezirk 101 – Wahlberechtigte aus dem Stadtteil Bad Bodendorf, die
südlich der Ahrtalstraße (Kurgebiet) wohnen:
Am Kurgarten, Asternweg, Bäderstraße, Dahlienweg, Freiherr-vom-Stein-Straße, Goldguldenweg, Heinrich-Lersch-Weg, Josef-Hardt-Allee, Nelkenweg, Pastor-Fey-Straße, Rosenstraße, Schillerstraße, Schubertstraße, Vorm Buchholz
Wahlraum: Am Kurgarten 26, Saal Seniorenheim

Wahlbezirk 102 – Wahlbenachrichtigung aus dem Stadtteil Bad Bodendorf, die nördlich der Ahrtalstraße (alter Ortskern) wohnen:
Ahrtalstraße, Ahrweg, Am Finkenstein, Am Rotberg, Amselweg, Am Sonnenberg, Bahnhofstraße, Buchfinkenweg, Gartenstraße, Mörikeweg, Moselstraße, Naheweg, Peterstal, Saarstraße, Weinbergstraße, Zeisigweg, Hauptstraße, Heerweg, Im Ellig, Im Meisengarten,In den Dreizehnmorgen, Mittelweg
Wahlraum: Grundschule Bad Bodendorf

Wahlbezirk 201 – Wahlberechtigte aus dem Stadtteil Franken
Wahlraum: Gemeinde- und Jugendhaus Franken

Wahlbezirk 301 – Wahlberechtigte aus dem Stadtteil Koisdorf
Wahlraum: Gemeinde- und Jugendhaus Koisdorf

Wahlbezirk 401 – Wahlberechtigte aus dem Stadtteil Löhndorf
Wahlraum: Gemeinde- und Jugendhaus Löhndorf

Wahlbezirk 501 – Sinzig Stadt; Wahlberechtigte, die in folgenden Straßen wohnen:
Am Dorn, Boffertsweg, Brühlsweg, Dattenberger Weg, Eichendorffstraße,
Entenweiherweg, Friedrich-Spee-Straße, Gerhard Hauptmann-Straße,
Im Wiesengrund, In den Ahrwiesen, Industriestraße, Kantstraße, Kranzweiherweg, Leubsdorfer Straße, Linzer Straße, Mosaikweg, Pestalozzistraße,
Peter-Zepp-Straße, Privatweg, Rheinallee, Rastenweg, Sandkauler Weg, Trifterweg, Weidenweg, Kasbacher Weg
Wahlraum: Grundschule, Dreifaltigkeitsweg, Raum 1

Wahlbezirk 502 – Sinzig Stadt; Wahlberechtigte, die in folgenden Straßen wohnen:
Alfred-Ott-Straße, Am Teich, Beethovenstraße, Bodendorfer Straße, Burggrafenstraße, Dreifaltigkeitsweg, Grüner Weg, Gustav-Buge-Straße, Herzog-von-Jülich-Ring, Hohenstaufenstraße, Kölner Straße, Kolpingstraße, Kripper Straße, Kuhbachweg, Landskroner Straße,
Reinald-von-Dassel-Straße, Rolandstraße, Von-Are-Straße, Albert-Schweitzer-Straße
Wahlraum: Grundschule, Dreifaltigkeitsweg, Raum 2

Wahlbezirk 503 – Sinzig Stadt; Wahlberechtigte, die in folgenden Straßen wohnen:
Am Hellenberg, Auf dem Strengel, Ausdorfer Straße, Berliner Straße, Breslauer Straße, Eulengasse, Königsberger Straße, Koisdorfer Straße, Milchgasse, Mühlenbachstraße, Mühlenbergweg, Wallstraße, Westumer Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Im Herrental, Kaiserstraße, Kalkturmstraße, Kaiserplatz
Wahlraum: Grundschule, Dreifaltigkeitsweg, Raum 3

Wahlbezirk 504 – Sinzig Stadt; Wahlberechtigte, die in folgenden Straßen wohnen:
Bachovenstraße, Barbarossastraße, Elsa-Brandström-Ring, Gudestraße, Im Allen, Kirchgasse, Kirchplatz, Koblenzer Straße, Markt, Münzgasse, Renngasse, Schießberg, Schlossstraße, Torhausgasse, Tuchergasse, Weyerburgstraße, Zehnthofstraße
Wahlraum; Grundschule, Dreifaltigkeitsweg, Raum 8

Wahlbezirk 505 – Sinzig Stadt, Wahlberechtigte, die in folgenden Straßen wohnen:
Am Schlagberg, Am Wadenberg, Assessorenweg, Forsthaus Dachsbach, Eisenbahnstraße, Essigkrug,
Grabenstraße, Harbachsmühle, Harbachstraße, Haus Grimbart, Helenenbergstraße,
Im Klostergarten, Im Seifenbachtal, Lindenstraße, Lohpförtchen, Peter-Käuser-Straße,
Rheinstraße, Schloß Ahrental, Talend weg, Vogelsangstraße, Hombüchel,
An der Glasfabrik
Wahlraum: Grundschule, Dreifaltigkeitsweg, Raum 9

Wahlbezirk 601 – Wahlberechtigte aus dem Stadtteil Westum
Wahlraum: Grundschule Westum

In der Stadt Sinzig sind die folgenden Wahlräume zur Erleichterung der Teilnahme an der Wahl für behinderte und andere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen barrierefrei eingerichtet:

Wahlbezirk 101 und Wahlbezirk 102, Bad Bodendorf
Wahlbezirk 301, Koisdorf
Wahlbezirk 501-505, Kernstadt Sinzig
Wahlbezirk 601, Westum
2. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 26.8.2017 bis 03.09.2017
übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis – Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass – zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden; ggf. wird die Wahlbenachrichtigung für eine etwaige Stichwahl an die Wahlberechtigten zurückgegeben.

4. Wahl zum Deutschen Bundestag

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,

b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

5. Bürgermeisterwahl (Direktwahl)

Gleichzeitig mit der Bundestagswahl wird in der Stadt Sinzig der Bürgermeister gewählt.

Sind zur Wahl mehrere Wahlvorschläge zugelassen, erhalten die Wählerinnen und Wähler einen Stimmzettel, in dem unter Angabe des jeweiligen Kennworts die Bewerber mit Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und ihre Anschrift aufgeführt sind. Die Wählerinnen und Wähler haben eine Stimme. Sie geben diese in der Weise ab, dass sie durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welcher Bewerberin/welchem Bewerber sie ihre Stimme geben wollen.

Erhält bei der Wahl kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet
eine Stichwahl am Sonntag, dem 8. Oktober 2017, von 8.00 bis 18.00 Uhr statt.

Der Wähler faltet in der Wahlkabine den Stimmzettel entsprechend der Vorfaltung für jede Wahl so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie er gewählt hat, und legt den Stimmzettel in die Wahlurne, sobald der Wahlvorsteher dies gestattet.

6. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

7. Wähler, die einen Wahlschein für die Bundestagswahl haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl

teilnehmen.

Wähler, die einen Wahlschein für die Kommunalwahl haben, können an der Kommunalwahl nur durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde die Briefwahlunterlagen beschaffen. Der Wähler hat die wichtigen Hinweise und den Wegweiser für die Briefwahl auf den Merkblättern zu beachten, um im Wege der Briefwahl gültig zu wählen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich insbesondere von der Stadtverwaltung einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag und einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

8. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Sinzig, den 30.08.2017
Kroeger, Wahlleiter


Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des
Bürgermeisters der Stadt Sinzig am 24. September 2017
gemäß § 62 Abs. 5 KWG

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Sinzig am 24. September 2017 gemäß § 62 Abs. 5 KWG

Der Wahlausschuss der Stadt Sinzig hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 9. August 2017 folgende Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Sinzig am 24. September 2017 zugelassen, die hiermit bekannt gemacht werden:

1. CDU
Familienname, Vorname: Braun, Martin
Geburtstag: 11.11.1961
Staatsangehörigkeit: deutsch
Beruf oder Stand: Diplom-Verwaltungswirt (FH)
Straße, Hausnummer: Eichelgasse 18
Postleitzahl, Ort: 53498 Gönnersdorf

2. GERON
Familienname, Vorname: Geron, Andreas Klaus
Geburtstag: 02.05.1965
Staatsangehörigkeit: deutsch
Beruf oder Stand: Rechtsanwalt
Straße, Hausnummer: Dreifaltigkeitsweg 49
Postleitzahl, Ort: 53489 Sinzig

3. RUCH
Familienname, Vorname: Ruch, Manfred Engelbert
Geburtstag: 05.12.1958
Staatsangehörigkeit: deutsch
Beruf oder Stand: stellvertretender Chefredakteur
Straße, Hausnummer: Assessorenweg 38
Postleitzahl, Ort: 53489 Sinzig

Sinzig, den 16.08.2017
Kroeger, Wahlleiter


Bekanntmachung
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
und die Erteilung von Wahlscheinen
für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag
und für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters
am Sonntag, 24. September 2017 sowie der etwaigen Stichwahlen
der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters
am Sonntag, 8. Oktober 2017
1. Am Sonntag, dem 24. September 2017 finden die Wahl des 19. Deutschen Bundestags und in der Stadt Sinzig gleichzeitig die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters (Direktwahl) statt.

Das Wählerverzeichnis für die Stimmbezirke der Gemeinde: Stadt Sinzig wird in der Zeit von
Montag, 4. September 2017, bis Freitag, 8. September 2017, während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Sinzig, Kirchplatz 5, Zimmer 110, 53489 Sinzig für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Ort der Einsichtnahme ist barrierefrei. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollstän¬digkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am Freitag, 8. September 2017, bis 12.30 Uhr, bei der Stadtverwaltung Sinzig, Kirchplatz 5, Zimmer 110, 53489 Sinzig Einspruch einlegen.
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum Sonntag, 3. September 2017, eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
4. Wer einen Wahlschein für die Bundestagswahl hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 198- Kreis Ahrweiler- durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Wer einen Wahlschein für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters hat, kann an der Wahl nur durch Briefwahl teilnehmen.

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

5.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
5.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung / § 11 Abs. 8 Kommunalwahlordnung (bis zum 3. September 2017) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung / § 13 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (bis zum 8. September 2017) versäumt hat,

b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung / § 11 Abs. 8 Kommunalwahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung / § 13 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz entstanden ist,

c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach
Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten
bis zum 22. September 2017, 18:00 Uhr,
bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt.

Bei Beantragung per E-Mail sind der Name, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) des Antragstellers anzugeben. Darüber hinaus soll die Angabe der Wählerverzeichnis- sowie der Wahlbezirksnummer, die der Wahlbenachrichtigung entnommen werden können, erfolgen. Falls die Zustellung der Briefwahlunterlagen an eine von der Hauptwohnung abweichende Adresse gewünscht wird, muss auch diese Adresse angegeben werden.
Ein entsprechend vorbereitetes Antragsformular steht im Internet unter

www.sinzig.de/briefwahl
zur Verfügung.

Der Antrag per E-Mail ist zu richten an folgende E-Mail-Adresse:

briefwahl@sinzig.de

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2. Buchstaben a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

6. Ein Wahlberechtigter, der im Wege der Briefwahl wählen will, erhält im Einzelnen folgende Unterlagen:

a) Briefwahl für die Bundestagswahl
Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen hellroten
Wahlbriefumschlag und
ein Merkblatt für die Briefwahl.

b) Briefwahl für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters
c) Mit dem gelben Wahlschein für die vorstehende Wahl erhält der Wahlberechtigte
– einen amtlichen Stimmzettel
– einen amtlichen gelben Stimmzettelumschlag mit dem Aufdruck „Stimmzettelumschlag für die Kommunalwahl(en)“
– einen amtlichen mit der Anschrift der Stadtverwaltung an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen orangefarbenen Wahlbriefumschlag mit dem Aufdruck „Wahlbrief für die Kommunalwahl“,
– ein Merkblatt für die Briefwahl für die Kommunalwahl.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.

Die Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Sie können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Wahlberechtigte, die durch Briefwahl an der Bundestagwahl und der Kommunalwahl teilnehmen, müssen zwei Wahlbriefe absenden.
Sinzig , den 9. August 2017

Stadtverwaltung Sinzig
Kroeger, Wahlleiter


Öffentliche Bekanntmachung
des Kreiswahlleiters

der zugelassenen Kreiswahlvorschläge
im Wahlkreis 198 – Ahrweiler –
für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag
am 24. September 2017

Gemäß § 26 Abs. 3 des Bundeswahlgesetzes i.V.m. § 38 der Bundeswahlordnung gebe ich hiermit bekannt, dass der Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 198 – Ahrweiler – in seiner Sitzung am 28. Juli 2017 folgende Kreiswahlvorschläge für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 zugelassen hat:

1. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Bewerberin: Heil, Mechthild, Dipl.-Ing. Architektin, MdB, geb. 1961 in Andernach, wohnhaft in Kirchberg 26, 56626 Andernach

2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Bewerberin: Nahles, Andrea, Literaturwissenschaftlerin M.A., MdB, geb. 1970 in Mendig, wohnhaft in Großstraße 6, 56729 Weiler

3. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
Bewerber: Schmitt, Martin, Ergotherapeut, geb. 1964 in Mayen, wohnhaft in Bahnhofstraße 52, 56729 Monreal

4. Freie Demokratische Partei (FDP)
Bewerberin: Steinhausen, Christina, Redakteurin/Journalistin, geb. 1979 in Bonn, wohnhaft in Talweg 30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

5. DIE LINKE (DIE LINKE)
Bewerberin: Morassi, Marion, Reiseverkehrskauffrau, geb. 1963 in Bad Neuenahr, wohnhaft in Walporzheimer Straße 5, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

6. Alternative für Deutschland (AfD)
Bewerberin: Koch, Kathrin, Inhaberin Werbeagentur, geb. 1960 in Göttingen, wohnhaft in Liesbachstraße 27, 53498 Bad Breisig

7. Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)
Bewerber: Dr. Ritter, Axel, Architekt, geb. 1964 in Wiesweiler, wohnhaft in Telegrafenstraße 11, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

15. Einzelbewerber mit dem Kennwort: SIGGI
Verdonk, Siegfried, Diplom Betriebswirt (FH), geb. 1961 in Winnerath, wohnhaft in Hauptstraße 3, 53520 Winnerath

Die fortlaufende Nummerierung entspricht der Nummerierung des Stimmzettels.

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 03. August 2017

Der Kreiswahlleiter des Wahlkreises 198 – Ahrweiler –

Dr. Jürgen Pföhler, Landrat


Bekanntmachung des Tages der Wahl der/des Bürgermeisterin/ Bürgermeisters der Stadt Sinzig und über die Einreichung von Wahlvorschlägen

I. Am Sonntag, 24. September 2017, findet die Wahl der/des Bürgermeisterin/ Bürgermeister der Stadt Sinzig statt.

Eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, 8. Oktober 2017, durchgeführt.

Aufgrund des § 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des § 74 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der/des Bürgermeisterin/ Bürgermeisters auf.

II. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen sowie von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können auch eine gemeinsame Bewerberin oder einen gemeinsamen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen.
Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Ver-sammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter des Wahlgebiets, Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten des Wahlgebiets einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Eine gemeinsame Bewerberin oder ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitgliedern/Anhängerinnen und Anhängern/ Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden.

Eine Partei, die unter § 16 Abs. 4 KWG fällt, muss spätestens am 54. Tag vor der Wahl, 1. August 2017, bis 18 Uhr beim Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 14-16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl anzeigen und ihre Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes nachweisen. Dies entfällt, wenn die entsprechende Bestätigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskörperschaft eingereicht worden war.

III. Die Wahlvorschläge müssen von einer Mindestzahl von Wahlberechtigten des Wahlgebiets, die den Wahlvorschlag unterstützen, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften), soweit die Wahlvorschlagsträger nicht nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.
Die Wahlvorschlagsträger sind für die Beibringung einer ausreichenden Zahl gültiger Unterstützungsunterschriften ausschließlich selbst verantwortlich. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unter-stützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.
In einem Wahlvorschlag zur Wahl der/des Bürgermeisterin/ Bürgermeisters darf nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden.
Der Wahlvorschlag muss von mindestens 100 wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein. Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen, auf die § 16 Abs. 3 KWG zutrifft, bedarf es keiner Unterstützungsunterschriften.

IV. Der vollständig unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit den erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig bei dem zuständigen Wahlleiter bei der Stadtverwaltung Sinzig, Kirchplatz 5, 53489 Sinzig, eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft am 48. Tag vor der Wahl (§ 62 Abs.1 i. V. m. § 16 Abs.1-4 KWG) ab,

Montag, 7. August 2017, 18 Uhr.
V. Amtliche Formblätter für die Unterstützungsunterschriften, Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers, Erklärungen der Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sind beim Wahlleiter/ Stadtverwaltung Sinzig, Kirchplatz 5, 53489 Sinzig erhältlich.

Sinzig, 29.03.2017
Kroeger
Wahlleiter


Bekanntmachung

des Wahlleiters zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis für die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Stadt Sinzig

I.

Am Sonntag, dem 24. September 2017 von 8 bis 18 Uhr, findet die Wahl der/des Bürgermeisterin/ Bürgermeisters der Stadt Sinzig
und am Sonntag, dem 8. Oktober von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stichwahl der/des Bürgermeisterin/ Bürgermeisters der Stadt Sinzig statt.
II.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 18. August 2017, 12 Uhr, bei der Stadtverwaltung Sinzig zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Stadtverwaltung Sinzig erhalten.

Sinzig, 29.03.2017
Kroeger, Wahlleiter

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