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Stadt Remagen

BUND – Widerstand gegen die A1 aus der Rhein-Pfalz

BUND Ahrweiler bedankte sich in Bad Kreuznach auf der BUNDLandesdelegiertenversammlung
bei der Kreisgruppe Rhein-Pfalz

Finanzielle Unterstützung für den Widerstand gegen die A1 aus der Rhein-Pfalz

Nach einer dreijährigen Corona-Pause stand Anfang Mai endlich mal wieder eine nicht digitale
Landesdelegiertenversammlung des BUND Rheinland-Pfalz an, zu der sechs
Delegierte (drei Männer und drei Frauen) plus ein Ersatzdelegierter aus dem Kreis Ahrweiler
anreisten. Neben einer starken und ermutigenden Rede von Staatssekretär Erwin Manz zum
diesjährigen Jubiläum 50 Jahre BUND Rheinland-Pfalz und gleich drei wichtigen inhaltlichen
Anträgen, die im Laufe des Tages diskutiert und abgestimmt wurden, nutzten alle
Delegierten ausgiebig die Möglichkeit, sich persönlich zu sehen und auszutauschen.
Die Delegation der Kreisgruppe Ahrweiler freute sich besonders über die Chance, sich
persönlich bei der Kreisgruppe Rhein-Pfalz und ihrem Vorsitzenden Rolf Götz zu bedanken.
Simon Lang, Schatzmeister im BUND Ahrweiler, verband den Dank für die großzügige Spende
von 2.000 Euro mit einem kurzen Sachstand zur A1: „Wir sind als Kreisgruppe seit unserer
Gründung 1980 im Widerstand gegen das Autobahnprojekt der A1 durch die Eifel, immer
wieder wurden gemeinsam mit dem Landesverband Stellungnahmen erarbeitet und
Gutachten erstellt, zuletzt im Dezember 2022 gegen den Neubau bei Kelberg. Wir sammeln
seit vielen Jahren gesondert Spenden für eine mögliche Klage gegen diesen Neubau, der
trotz der – seit der Flutkatastrophe klarer denn je – erkennbaren Probleme bei der
Entwässerung und der weiteren Zerstörung von großen Waldflächen vorangetrieben wird.

Wir werden gemäß unseren zahlreichen kritischen Stellungnahmen und der zuletzt im Juli
2022 verabschiedeten Resolution notfalls auch gegen den Bau der A1 klagen,
“ bekräftigt
Stefani Jürries, kommissarische Vorsitzende der Kreisgruppe Ahrweiler und zitiert die
Landesvorsitzende Sabine Yacoub: „Die erneut praktisch unverändert vorgelegten Pläne
können keine Planrechtfertigung nachweisen. Ein etwaiger Planfeststellungbeschluss auf
dieser fehlerhaften Basis hätte solche Abwägungsdefizite, dass er juristisch in Gänze
angreifbar wäre.

Pressemitteilung der BUND-Kreisgruppe Ahrweiler
Foto: Stefani Jürries

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