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Corona-Soforthilfe-Kredit für gemeinnützige Organisationen

Corona-Soforthilfe-Kredit für gemeinnützige Organisationen

Antragstellung noch bis Ende November möglich
Noch bis zum 30. November können gemeinnützige Organisationen, Vereine und Unternehmen aus Rheinland-Pfalz einen Corona-Soforthilfe-Kredit über ihre Hausbank bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) beantragen. Darauf macht die Kreisverwaltung aufmerksam.
 
Antragsberechtigt sind beispielsweise Sportvereine, Einrichtungen der Jugend- und Familienbildung, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Beratungsstellen gegen Gewalt und weitere gemeinnützige Einrichtungen unabhängig von Größe, Rechtsform und Trägerschaft.

Mit dem Kredit können Liquiditätsbedarfe infolge der Corona-Krise für Betriebsmittel und Investitionen sowie Gehälter, Löhne und Honorare für freie Mitarbeitende finanziert werden. Durch eine lange Kreditlaufzeit und tilgungsfreie Anfangsjahre bleibt die laufende Belastung für die Kreditnehmer überschaubar.

Weitere Informationen zum Programm unter www.isb.rlp.de .

Pressemeldung Kreisverwaltung Ahrweiler
Grafik: Achim Gottschalk allgrafics

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