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Corona Warn- und Aktionsplan RLP

Corona Warn- und Aktionsplan RLP

(aktualisiert 16.10.2020) Die Verordnungen der Landesregierung regeln die landesweit geltenden Schutzmaßnahmen. Die örtlichen Behörden sind befugt (und im Bedarfsfall verpflichtet) über die Verordnung hinausgehende Maßnahmen, aber auch Ausnahmen anzuordnen. Das vorliegende Konzept ist als Empfehlung für das Handeln der kommenden Wochen zu verstehen.

Ziel ist es, Handlungsempfehlungen zu entwickeln, wie passgenau auf wieder steigende Infektionszahlen regional reagiert werden kann, um die daraus resultierenden negativen wirtschaftlichen, sozialen und gesundheitlichen Folgen für die Gesellschaft so gering wie möglich zu halten. Damit soll verhindert werden, dass es bei regionalen Infektionsherden zu Einschränkungen im ganzen Land kommt.

Die einzuleitenden Maßnahmen müssen transparent, nachvollziehbar und logisch aufeinander abgestimmt sein, damit die Bürgerinnen und Bürger diese akzeptieren und eigenverantwortlich umsetzen.

Land und Kommunen arbeiten bei der Bewältigung der Krise Hand in Hand. Seit Beginn der Pandemie werden regional unterschiedliche Ausbruchsgeschehen festgestellt. Land und Kommunen stimmen darin überein, dass zunächst auch regional sehr differenziert auf mögliche Veränderungen der Lage reagiert werden muss – ggf. sogar bezogen auf einzelne Gemeinden.

Der Stufenplan der Landesregierung „Zukunftsperspektive RLP“ sieht deshalb regionale 7-Tage-Inzidenz-Stufen auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte
(>20 Fälle / 100.000 Einwohnerinnen/Einwohner (gelb);
>35 Fälle / 100.000 Einwohnerinnen/Einwohner (orange);
>50 Fälle / 100.000 Einwohnerinnen/Einwohner(rot)) vor.
Dies wird zunächst als zielführend erachtet.

Das Überschreiten der 7-Tage-Inzidenzwerte ist ein Warn- und Gefahrenhinweis, der keine Automatismen auslöst. Vielmehr ist im konkreten Einzelfall zu prüfen, welche erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen sind. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, ob die Fälle auf ein eingrenzbares Geschehen (beispielsweise Ausbruchsgeschehen in einer Pflegeeinrichtung) zurückzuführen sind.

Generell gilt:

  • Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmasken tragen)
  • Einhaltung der Hygienekonzepte
  • in baulichen Einrichtungen Lüftung gewährleisten
  • dringende Empfehlung der Nutzung der Corona-Warn-App
  • regelmäßige Lageanalyse des Infektionsgeschehens
  • bei Auftreten von Infektionsfällen routinemäßige, unverzügliche, vollständige Kontaktpersonennachverfolgung (Personalbestand / Einwohner) zur Unterbrechung von Infektionsketten

Stufe 1 (gelb) – Warnstufe:

7-Tage-Inzidenzwert von etwa 20 Fällen / 100.000 Einwohnerinnen/Einwohner

Wichtig ist, dass eine stärkere Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger als erste Reaktionsstufe bei einer Inzidenz von über 20 Infizierten pro 100.000 Einwohnerinnen/Einwohner stattfindet, damit sich jede/r Einzelne wieder seiner eigenen Verantwortung stärker bewusst wird. Dabei sind vor allem die „AHA-Regeln“ (Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmasken tragen) hervorzuheben und auf eine konsequente Lüftung in baulichen Einrichtungen hinzuweisen. Gefordert sind dabei auch die Kommunen, wie auch alle anderen Einrichtungen / Betriebe / Vereine / Institutionen.

  • erhöhte Aufmerksamkeit
  • verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, gezielte Hinweise auf Verhaltensempfehlungen und die Corona-Regeln via Presse und Social Media sowie auf der Corona-Homepage des Landes und Homepages der Landkreise
  • Vorbereitung auf eventuelles Eintreten der Stufe 2, regionale Lageanalyse, Etablierung zusätzlicher Meldeketten.

Stufe 2 (orange) – Gefahrenstufe

7-Tage-Inzidenzwert von etwa 35 Fällen / 100.000 Einwohnerinnen/Einwohner
Wichtig ist, das Zusammentreten einer regionalen Corona-Task-Force (betroffene Kommunen, Ordnungsbehörden, Gesundheitsamt, Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Innenministerium, Bildungsministerium, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Kommunale Spitzenverbände, Polizei) am ersten Tag der Überschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes von 35 Fällen pro 100.000 Einwohnerinnen/Einwohner.

Die Task Force gibt Empfehlungen für zu ergreifende Maßnahmen; diese sind als Allgemeinverfügung oder im Erlasswege regional spezifisch umzusetzen.
Die Maßnahmen sollen spätestens am 5. Tag der Überschreitung des 7-Tage-Inzidenzwerts ergriffen werden, es sei denn das Geschehen ist eingrenzbar.
Solche Maßnahmen können insbesondere sein:

  • Verschärfung der Personenbegrenzung auf eine Person je 10 qm;
  • Erweiterung der Maskenpflicht, zum Beispiel in Schulen, Freizeitparks, Messen und an weiteren stark frequentierten Orten;
  • Reduzierung von erlaubten Veranstaltungsgrößen auch für private Feiern;
  • keine Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung zur Erweiterung der Personenanzahl für Veranstaltungen bis zu einer Regelgrenze von 20 v. H. der am Veranstaltungsort vorhandenen Platzkapazitäten;
  • Verbot von Kontaktsport;
  • Sperrstunden in der Gastronomie.

Stufe 3 (rot) – Alarmstufe (Risikogebiet)

7-Tage-Inzidenzwert >50 Fälle / 100.000 Einwohnerinnen/Einwohner

Wichtig ist, dass eine flächendeckende Ausbreitung in jedem Fall verhindert wird.

Die Task Force gibt Empfehlungen für regionale Maßnahmen, die ggf. mit Einschränkungen des öffentlichen Lebens verbunden sind. Diese sind als Allgemeinverfügung oder im Erlasswege regional spezifisch umzusetzen.
Die weiteren Maßnahmen sollen spätestens am 5. Tag der Überschreitung des 7-Tage-Inzidenzwerts ergriffen werden, es sei denn das Geschehen ist eingrenzbar.
Solche Maßnahmen können zusätzlich zu denen der Stufe orange sein:

  • Verschärfung der Personenbegrenzung auf eine Person je 20 qm;
  • Kontaktbeschränkung auf maximal fünf Personen;
  • Maskenpflicht auf öffentlichen stark frequentierten Plätzen;
  • Wechsel zwischen Präsenz- und Fernunterricht an Schulen;
  • Etablierung von Notbetreuungen;
  • Entscheidung über Maskenpflicht auch an festem Platz bei Veranstaltungen;
  • weitere Reduzierung von erlaubten Veranstaltungsgrößen auch für private Feiern;
  • Schließung einzelner gesellschaftlicher und gewerblicher Bereiche;
  • Sperrstunde ab 23 Uhr, Außenabgabeverbot von Alkohol.

Pressemeldung Landesregierung RLP
Grafik: Landesregierung RLP

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