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Denkmalschutz für Haus Walterscheid

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Landesdenkmalpflege korrigiert offenbar die negative Einschätzung der unteren Kreisbehörde

Was wird aus Plänen des Investors?

Sinzig. Faustdick Überraschung: Das stadtbekannte Walterscheid-Haus in der Mühlenbachstraße 40 steht jetzt doch unter Denkmalschutz. Diese Entscheidung hat dem Vernehmen nach die zuständige Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) in Mainz nach einer Ortsbegehung in Sinzig und einer eingehenden Prüfung gefällt. Demnach ist das Gebäude nun als Kulturdenkmal im Kreis Ahrweiler eingestuft, es gelten ab sofort die Vorschriften des Landesdenkmalschutzgesetzes.

Der Sinziger Denkmalschutzverein hatte erst vor kurzem noch einen erneuten Versuch gestartet, das Stadtbild prägende Gebäude vor dem Aus zu bewahren und unter Schutz stellen zu lassen, nachdem klar war, dass das Bauwerk auf jeden Fall abgerissen werden sollte. Die Untere Denkmalpflege bei der Kreisverwaltung hatte allerdings in ihrer umgehenden Antwort klar gemacht, dass sie bei ihrer Entscheidung bleibt, weil das Walterscheid-Gebäude wegen diverser Umbauten aus den 50er-Jahren weiterhin als nicht schutzwürdig eingestuft werde. Dieses negative Votum aus dem Kreishaus in Ahrweiler wurde allerdings jetzt von der oberen Denkmalschutzbehörde in Mainz gekippt.

Nach den jüngsten Plänen der Eigentümer, die Nova Investment GmbH in Köln, soll auf dem Gelände der Alten Druckerei ein Neubau-Komplex entstehen, der unter anderem ein Senioren-Wohnprojekt der Johanniter nebst Betreuungsmöglichkeiten beherbergen soll. Erst vor kurzem hatte die traditionsreiche Buchhandlung Walterscheid ihre Pforten geschlossen, nachdem augenscheinlich klar war, dass sie in dem historischen Gebäude keine Zukunft mehr hatte. Welche Auswirkungen diese Entscheidung aus Mainz auf die Pläne des Investors haben wird, scheint nach dieser überraschenden Wende wieder komplett offen.

Dabei dürfte sich der Investor auf der sicheren Seite gefühlt haben, als er seine neuen Pläne schmiedete. Schließlich hatte die Untere Denkmalpflege des Kreises Ahrweiler im Februar noch einmal glasklar signalisiert, dass für sie eine Unterschutzstellung des Hauses Walterscheid nicht in Frage kommt.  Nicht jedes „aus Gründen der Stadtbildpflege oder der Ortsgeschichte erhaltenswerte alte Haus kann als Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes ausgewiesen werden“, wird die zuständige Mitarbeiterin Annette Willerscheid in der Zeitung „Blick aktuell“ zitiert. Bei der Denkmalauswahl sei „gerade angesichts der Masse der überlieferten Bauten des 19. Jahrhunderts der landesweite Maßstab zu berücksichtigen“, heißt es dort weiter. Außerdem sprach die Behörde dem Haus Walterscheid die „weitgehend ungestörte Überlieferung und Anschaulichkeit der historischen Bausubstanz“ ab: „Mit dem nachträglichen Ladendurchbruch und den rückseitigen An- und Umbauten ist die Originalsubstanz des Hauses derart stark reduziert bzw. in der Anschaulichkeit der historischen Merkmale beeinträchtigt, dass sich der Denkmalwert nicht begründen lässt“, erklärte Willerscheid. Gleichzeitig kündigte sie an, dass es keine weitere Überprüfung geben werde.

Damit gab sich der Sinziger Verein zur Förderung der Denkmalpflege und des Heimatmuseums ganz offensichtlich nicht zufrieden – und schaltete die Landesebene ein. Schließlich hatte der Verein in einer neuen Expertise aus seiner Sicht überzeugende Argumente für eine Unterschutzstellung zusammengetragen. So hatte  Diplomrestaurator und Vereinsmitglied Bernd Retterath jüngst bei einer Mitgliederversammlung der Denkmalschützer neue Erkenntnisse über den besonderen Status des Hauses präsentiert. Demnach ist der hintere Teil der Anlage ein barockes Fachwerkhaus aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Belege der Barockzeit fänden sich unter anderem in Dachstuhl und an Fenstern, heißt es in der Expertise. Bei dem vorderen, längs zur Straße stehenden Teil der Anlage handele es sich um einen klassizistisch geprägten Bau von 1830. Die Schaufenster der Buchhandlung stammen aus dem Jahr 1951. Von besonderer Bedeutung sei die Fülle originaler Ausstattung im Treppenhaus, Marmor- und Holzböden und Holeinbauten, so Retterath. Aus Sicht des Experten handelt es sich um ein „hervorragend dokumentiertes Beispiel bürgerlicher Wohnkultur des 18. und 19. Jahrhunderts im Rheinland“ – für Sinzig wohl einmalig.

Dass dieses Gebäude für Sinzig tatsächlich einmalig ist, das bestreitet offenbar auch die Untere Denkmalbehörde nicht. Hätte die Stadt Sinzig eine Gestaltungssatzung, die den Erhalt stadtbildprägender und stadtgeschichtlich interessanter Gebäude festschriebe, wäre ein Bestandsschutz aus dieser Richtung vorstellbar, hieß es beim Kreis.Dieser Einschätzung sind die Fachleute der GDKE nicht gefolgt. Ihre Ankündigung, das Haus Walterscheid in die Liste der Kulturdenkmäler im Kreis Ahrweiler aufzunehmen, dürfte auch in der Stadtverwaltung Nervosität auslösen. Dort hatte man sich bislang darauf zurückgezogen, dass nicht die Stadt, sondern der Kreis für Fragen des Denkmalschutzes zuständig sei. Mit der neuerlichen Wende dürfte allerdings die Sorge wachsen, dass die erhoffte städtebauliche Entwicklung der Alten Druckerei wieder in weite Ferne gerückt sein könnte. 

AG
Foto: Achim Gottschalk, allgrafics

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