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Der AWB informiert: Eis und Schnee erschweren die Abfuhr

Der AWB informiert: Eis und Schnee erschweren die Abfuhr

In den vergangenen Tagen haben Schneefälle und Glatteis in den Höhen- und Hanglagen des Kreises zu Behinderungen bei der Abfuhr geführt. Darauf weist der Abfallwirtschaftsbetrieb des Kreises (AWB) hin und gibt daher einige Tipps.

Eine Behinderung durch Straßenglätte ist oft im Voraus absehbar – viele BürgerInnen wissen bereits von den Vorjahren, ob ihre Adresse Abfuhrprobleme bei Schnee und Eis hat. Hanglagen und enge Straßen, die an einem Berg liegen, sind oft besonders betroffen. Eingeschneite Fahrzeuge und Schneeansammlungen auf den Straßen und Wegen erschweren die Anfahrbarkeit zusätzlich. Die mit der Abfuhr beauftragten Entsorgungsunternehmen und der AWB versuchen alle Straßen anzufahren und die Gefäße zu leeren. Die schweren Abfallfahrzeuge unterscheiden sich aufgrund ihrer Bauweise, Fahrzeugtechnik und Beladung jedoch erheblich von normalen Lkw und sind bei Winterwetter auf gut zugängliche, geräumte und gestreute Straßen angewiesen. Die Fahrer tragen alleine die Verantwortung für ihr Fahrzeug und müssen im Einzelfall entscheiden, ob die Straßenlage das sichere Befahren ermöglicht. Der Fahrer kann nicht angewiesen werden, Risiken einzugehen.

Sind Straßen nicht befahrbar, sollten BürgerInnen ihre Abfallgefäße und -säcke an der nächstmöglichen erreichbaren Stelle – etwa an eine Hauptstraße oder ein Flachstück – bereitstellen. So können AnwohnerInnen helfen, dass ein Abholen des Abfalls trotz winterlicher Straßen möglich ist.

Die Leerungstouren dauern bei Glätte zudem häufig länger. Da die Fahrer die Lenkzeiten einhalten müssen, kann die Abfuhr mitunter auch bei anfahrbarer Straße aus diesen rechtlichen Gründen ausfallen. Die Abfuhrunternehmen versuchen die zunächst nicht anfahrbaren Grundstücke zu einem späteren Zeitpunkt zu entsorgen. Wenn der bereitgestellte Abfall zum vorgesehenen Termin nicht abgeholt wird, empfiehlt der AWB, zunächst die Gefäße stehenzulassen. Möglicherweise haben die beauftragten Entsorgungsunternehmen oder der AWB genug Kapazitäten, um eine nachträgliche Leerung vorzunehmen. Gelingt dies nicht innerhalb von drei Tagen, sollten die Tonnen wieder reingeholt werden; die Leerung erfolgt dann erst zum nächsten regulären Termin. Zusätzliche Abfälle werden als Beistellungen ausnahmsweise mitgenommen. Restabfälle können dabei in einem Kunststoffsack oder Karton bereitgestellt werden, Bioabfälle aber nur in einem Karton oder Papiersack. Sämtliche Abfälle werden in jedem Fall entsorgt, wenn auch – aus den genannten Gründen – etwas später als geplant.

Sonderfall Gelbe Tonne: Die Leerung der Gelben Wertstofftonnen läuft außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung, sie ist privatrechtlich organisiert. Laut Gesetz hat die „Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH” (DSD) die Sammlung und Verwertung der gesammelten Verkaufsverpackungen zu verantworten. Im Auftrag des DSD werden im Kreis Ahrweiler die Gelben Tonnen durch die Entsorgungsfirma Remondis und ihren Sub-Auftragnehmer geleert. Informationen über ausgefallene Leerungen der Gelben Tonne gibt es deshalb nur bei der Firma Remondis, Telefon: 02642/972-222. Der AWB kann in diesem Fall keine detaillierten Angaben über ausgefallene Leerungen machen.

Pressemeldung Kreisverwaltung Ahrweiler
Foto: Archiv

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