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Eindämmung der Corona-Lage +++ Allgemeinverfügung regelt Beschränkungen

Eindämmung der Corona-Lage im Kreis: Allgemeinverfügung regelt Beschränkungen ab 26. Oktober

Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus im Kreis einzudämmen, hat die regionale Task-Force in ihrer gestrigen Sitzung einstimmig zahlreiche Maßnahmen beschlossen, die im Rahmen der „Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des erhöhten Aufkommens von SARS-CoV-2-Infektionen im Kreis Ahrweiler“ am 26. Oktober in Kraft treten.

Der regionalen Corona Task-Force unter der Leitung des Präsidenten des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz Detlef Placzek gehören Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, des Innen- und Bildungsministeriums, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, des rheinland-pfälzischen Landkreistags und der Polizei an sowie seitens des Kreises Landrat Dr. Jürgen Pföhler, Dr. Stefan Voss als Leiter des Kreisgesundheitsamts, Elfriede Laux, Leiterin der Kreisordnungsbehörde und weitere Führungskräfte der Kreisverwaltung.

In Abweichung zur derzeit gültigen 11. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (11. CoBeLVO) hat die regionale Corona Task-Force unter anderem folgende Maßnahmen beschlossen:

1. Maskenpflicht an Schulen
Gemäß der ab Montag geltenden Allgemeinverfügung gilt an allen Schulen im Kreis eine Maskenpflicht für die Schülerinnen und Schüler auch am Sitzplatz im Unterrichtsraum. Ausgenommen sind Grundschulen, die Primarstufe an Förderschulen sowie Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung oder dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung.
 
2. Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen
Auf allen stark frequentierten, durch Hinweisschilder besonders ausgewiesenen, innerörtlichen Straßen und Plätzen gilt eine Maskenpflicht.
 
3. Begrenzung von Zusammenkünften im öffentlichen Raum
Im öffentlichen Raum ist die Zusammenkunft von bis zu fünf Personen oder Angehörigen zweier Hausstände zulässig.

4. Weitere Reduzierung von Veranstaltungsgrößen
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind abweichend zur 11. CoBeLVO mit bis zu 50 gleichzeitig anwesenden Personen unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig, Veranstaltungen im Freien mit bis zu 100 gleichzeitig anwesenden Personen. Es wird dringend empfohlen, private Zusammenkünfte und Feiern in privaten Räumlichkeiten oder Flächen auf zehn Personen aus höchstens zwei Hausständen zu begrenzen.

Darüber hinaus gelten weitere kontaktreduzierende Maßnahmen, die der „Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des erhöhten Aufkommens von SARS-CoV-2-Infektionen im Kreis Ahrweiler“ auf der Website der Kreisverwaltung Ahrweiler unter www.kreis-ahrweiler.de zu entnehmen sind. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 08.11.2020. Danach wird auf der Grundlage des Corona Warn- und Aktionsplans RLP das Infektionsgeschehen im Kreis neu bewertet und die weitere Vorgehensweise im Einvernehmen mit dem Land abgestimmt.

Landrat Dr. Pföhler und Dr. Voss zeigen sich ernsthaft besorgt über die steigende Zahl der Neuinfektionen im Kreis. Insbesondere die Tatsache, dass es sich dabei nicht um eine Ausbreitung des Infektionsgeschehens im Rahmen sogenannter „regionaler Hotspots“ sondern in der gesamten Fläche des Kreises handelt, macht  eine Verschärfung der Maßnahmen unumgänglich. Beide appellieren an die Bevölkerung im Kreis, die jetzt geltenden Regeln unbedingt zu beachten. „Die Infektionszahlen sind alarmierend. Es kommt jetzt auf das Verhalten jeder Einzelnen und jedes Einzelnen an. Alle sind aufgefordert, sich umsichtig und vorsichtig zu verhalten, Rücksicht zu nehmen und die Regeln zu beachten. Nur so können wir die weitere Ausbreitung des Virus verhindern.

Pressemeldung Kreisverwaltung Ahrweiler
Grafik: Achim Gottschalk allgrafics

Hier der Link zur Allgemeinverfügung: https://www.kreis-ahrweiler.de/corona/Allgemeinverfuegung_kreis_ahrweiler.pdf

Weiterhin gilt: In Verkausfsgeschäften, Museen, Galerien und Wochenmärkten ist die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen auf eine Person pro 10 qm Verkaufs-oder Besucherfläche zu begrenzen (Personenbegrenzung).
Die Öffnungszeit für Gastronomische Betriebe wird von 6:00 Uhr bis 23:00 Uhr begrenzt, der Aufenthalt von Gästen im Thekenbereich ist untersagt. Der Verzehr von Speisen oder Getränken erfolgt ausschließlich an Tischen. In der Zeit von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist es untersagt, alkoholische Getränke auszuschenken oder zum Außerhaus-Verzehr abzugeben. Untersagt sind die Öffnungund Durchführung von Floh-, Trödel-, Spezial-, Jahr-und ähnlichen Märkten mit verschiedenen Waren, Martinsumzüge, Martinsfeuer sowie Aktivitäten im Freien anlässlich des Halloween-Brauchs.

Eine genauerere Beschreibung der einzelnen Maßnahmen und die vollständige Auflistung finden Sie auf der Webseite der Kreisverwaltung Ahrweiler unter: https://www.kreis-ahrweiler.de/corona/Allgemeinverfuegung_kreis_ahrweiler.pdf

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