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Erhöhte Waldbrand- und Unwettergefahr

Erhöhte Waldbrand- und Unwettergefahr

Aufgrund der hohen, sommerlichen Temperaturen in den letzten Tagen ist die Waldbrand- und Unwettergefahr erheblich gestiegen.
Insbesondere beim Entfachen von Grillfeuern in der Nähe von Waldgebieten ist erhöhte Vorsicht geboten. Funken können leicht über mehrere hundert Meter weit getragen werden und Brände in angrenzenden Bereichen entfachen.
Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Sinzig bittet daher um Beachtung folgender Punkte:

  • Grillen in der Natur ist nur an den dafür vorgesehenen Grillstellen erlaubt. Bei der Benutzung der Grillstelle ist darauf zu achten, dass das Feuer vor Verlassen der Grillstelle vollständig erloschen ist. In Waldgebieten sollte grundsätzlich nicht gegrillt werden.
  • Die Zufahrten zu Wäldern sind freizuhalten, denn sie sind wichtige Rettungswege. Parken Sie nicht in Wegeinfahrten oder vor Schranken. Der Einsatz von Feuerwehrfahrzeugen könnte behindert werden.
  • Heiße Auspuffrohre und Katalysatoren können trockenes Gras entzünden. Stellen Sie Fahrzeuge grundsätzlich nur auf ausgewiesenen Parkplätzen ab.
  • Keine Abfälle in der Natur abladen! Bereits kleine Glasscheiben und Flaschensplitter können durch ihren „Brennglaseffekt“ Waldbrände auslösen.
  • Werfen Sie keine brennenden Zigaretten aus dem Autofenster!
  • Achten Sie auf aufziehende Gewitter und suchen Sie bei einem Unwetter Schutz in einem festem Gebäude oder geschlossenem Kraftfahrzeug.
  • Meiden Sie bei einem Gewitter einzeln stehende Bäume, Masten, Metallzäune oder sonstige Metallkonstruktionen.
  • Beginnende Waldbrände lassen sich häufig durch beherztes Eingreifen im Anfangsstadium löschen. Trotzdem: Vorrang hat die Benachrichtigung von Feuerwehr und Polizei.
  • Wer Brandgeruch wahrnimmt, einen Waldbrand entdeckt oder Unfälle bemerkt sollte sofort die Feuerwehr über den Notruf 112 oder die Polizei über den Notruf 110 verständigen.
  • Wenn möglich, bei der Abgabe des Notrufes die Nummer des nahegelegenen Rettungspunktes durchgeben. Dadurch können die Einsatzkräfte wesentlich schneller an der Einsatzstelle eintreffen.

Im Bereich Adenau und Brohltal gab es bereits erste Waldbrände

Waldbrandgefahr im Kreis erhöht

Was Spaziergänger und Wanderer jetzt wissen müssen
Die anhaltende Hitze und die daraus resultierende Trockenheit der Böden führen auch im Kreis Ahrweiler zu einer erhöhten Waldbrandgefahr. Der aktuelle Waldbrandindex in unserem Bereich steht auf der Stufe vier von fünf. Kreisfeuerwehrinspekteur Michael Zimmermann gibt deshalb Tipps zur Waldbrandprävention.

Spaziergänger sollten darauf achten, keine Glasflaschen oder – Scherben zurückzulassen, durch den sogenannten Brennglaseffekt können sie ein Feuer verursachen. Wer mit dem Auto fährt, sollte keine brennenden oder glimmenden Gegenstände aus dem Wagenfenster werfen. Das gilt nicht nur in der Nähe von Waldgebieten, auch auf der Autobahn oder entlang anderer Straßen kann es zu Böschungsbränden kommen. Grillfans sollten ausschließlich auf dafür ausgewiesenen Plätzen grillen und Verbotsschilder respektieren.

Bei einer Waldbrandgefahr der Stufe vier oder fünf wird empfohlen, den betroffenen Wald zu meiden oder zumindest die Hauptwege nicht zu verlassen. Informationen zu den aktuell ausgewiesenen Waldbrandstufen gibt es im Internet unter www.wettergefahren.de.

Fahrzeuge mit heißen Abgasanlagen sollten nicht auf trockenen Feldern oder Wiesen abgestellt werden. Es besteht die Gefahr, dass sich die Vegetation daran entzündet. Dies betrifft neben allen Modellen mit am Fahrzeugboden liegenden Katalysatoren (viele PKW mit Otto-Motoren) künftig auch immer mehr Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro VI. Werden diese in den Regenerationsmodus geschaltet, können sehr hohe Temperaturen entstehen.

Zimmermann weist daraufhin, dass es auch unabhängig von der aktuellen Waldbrandgefahr rund ums Jahr einiges zu beachten gilt. Ganzjährig verboten ist zum Beispiel das Rauchen im Wald, ein offenes Feuer ist jeweils nur mit Genehmigung des zuständigen Forstamtes möglich. Auch am Waldrand sind Feuer bis zu einem Abstand von 100 Metern nicht erlaubt. Zufahrtswege zu Waldgebieten müssen freibleiben, sie sind Rettungswege für Feuerwehr und Krankenwagen.

Wer Brände oder Rauchentwicklung bemerkt, sollte sofort den Notruf 112 wählen. Kleinere Brände können durch eigene Löschversuche an der Ausbreitung gehindert werden, dabei sollte sich aber niemand in Gefahr bringen. (lbe)

Pressemeldungen Freiwillige Feuerwehr Sinzig und Kreisverwaltung Ahrweiler
Grafik: allgrafics

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