Erhöhte Waldbrandgefahr im Kreis
Kreis informiert über erhöhte Waldbrandgefahr
Die anhaltende Hitze und die daraus resultierende Trockenheit der Böden führen auch im Kreis Ahrweiler zu einer erhöhten Gefahr von Wald- und Flächenbränden. Der aktuelle Waldbrandindex steht im Kreis auf Stufe 4 (hohe Gefahr) von insgesamt 5 Stufen. Die Kreisverwaltung Ahrweiler und Kreisfeuerwehrinspekteur Michael Zimmermann rufen die Bürgerinnen und Bürger zu umsichtigem Verhalten auf.
Spaziergänger sollten darauf achten, keine Glasflaschen oder -scherben zurückzulassen, durch den sogenannten Brennglaseffekt können sie ein Feuer verursachen. Wer mit dem Auto fährt, sollte keine brennenden oder glimmenden Gegenstände aus dem Wagenfenster werfen. Das gilt nicht nur in der Nähe von Waldgebieten, auch auf der Autobahn oder entlang anderer Straßen kann es zu Böschungsbränden kommen. Grillfans sollten ausschließlich auf dafür ausgewiesenen Plätzen grillen und Verbotsschilder respektieren.
Bei einer Waldbrandgefahr der Stufe vier oder fünf wird empfohlen, den betroffenen Wald zu meiden oder zumindest die Hauptwege nicht zu verlassen. Fahrzeuge mit heißen Abgasanlagen sollten nicht auf trockenen Feldern oder Wiesen abgestellt werden. Es besteht die Gefahr, dass sich die Vegetation daran entzündet. Dies betrifft neben allen Modellen mit am Fahrzeugboden liegenden Katalysatoren (viele PKW mit Otto-Motoren) künftig auch immer mehr Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro VI. Werden diese in den Regenerationsmodus geschaltet, können sehr hohe Temperaturen entstehen.
Zimmermann weist daraufhin, dass es auch unabhängig von der aktuellen Waldbrandgefahr rund ums Jahr einiges zu beachten gilt. Ganzjährig verboten ist zum Beispiel das Rauchen im Wald, ein offenes Feuer ist jeweils nur mit Genehmigung des zuständigen Forstamtes möglich. Auch am Waldrand sind Feuer bis zu einem Abstand von 100 Metern nicht erlaubt. Zufahrtswege zu Waldgebieten müssen freibleiben, sie sind Rettungswege für Feuerwehr und Krankenwagen.
Wer Brände oder Rauchentwicklung bemerkt, sollte sofort den Notruf 112 wählen. Kleinere Brände können durch eigene Löschversuche an der Ausbreitung gehindert werden, dabei sollte sich aber niemand in Gefahr bringen.
Kreisverwaltung Ahrweiler
Landesforstamt
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- Beachten Sie wegen des hohen Gefahrenpotentials das in Rheinland-Pfalz bestehende, ganzjährige Rauchverbot im Wald. Werfen Sie auch keine Zigarettenkippen aus dem Auto.
- Offenes Feuer im Wald und in einem Abstand von weniger als 100 m vom Wald bedarf der Genehmigung des Forstamtes. Wenn Sie grillen möchten, benutzen Sie bitte die eigens dafür ausgewiesenen Plätze und achten Sie darauf, dass das Feuer beim Verlassen vollständig erloschen ist.
- Hinterlassen Sie keinen Müll im Wald. Eine Glasscherbe kann wie ein Brennglas wirken und ein Feuer auslösen.
- Stellen Sie Ihr Fahrzeug ausschließlich auf den vorgesehenen Waldparkplätzen ab. Ein Katalysator kann so heiß werden, dass sich trockenes Material unter dem Wagen entzündet.
- Waldeinfahrten sind frei zu halten, damit Einsatzwagen der Feuerwehr und anderer Hilfsdienste im Notfall jederzeit passieren können.
- Wählen Sie sofort den Notruf der Feuerwehr Tel.: 112, wenn Sie einen Brand entdeckt haben.
- Versuchen Sie, ein entstehendes Feuer selbst zu löschen, wenn für Sie keine Gefahr besteht. Ist das nicht mögl
ich, bringen Sie sich schnellstmöglich in Sicherheit und vermeiden Sie das Einatmen von Rauch.
Wir bitten die Bürger um Einsicht und Mithilfe bei der Verhütung von Bränden, daher sind alle Waldbesucher aufgerufen, sich an die Regeln zu halten und einen entdeckten Brand sofort zu melden, so kann ein Waldbrand vermieden oder zumindest schnell eingegrenzt und gelöscht werden.
Auch in der Nähe von Gewässern, wie z.B. unterhalb der Saarhänge am Saarufer besteht immer eine hohe Waldbrandgefahr, in der Regel wird der nötige Abstand von 100 m zum Wald unterschritten, daher ist dort das Grillen und Betreiben von Feuerstellen verboten.
Landesforsten RLP
Grafik: allgrafics