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Erneute Wende im Sinziger Wahlkampf-Streit

Laut Verwaltungsgericht Koblenz spricht einiges dafür, dass Ortsvorsteher Friedsam die Neutralitätspflicht verletzt hat

Der Antrag von Bürgermeister Geron ging aber an die falsche Adresse

Sinzig. Der Streit zwischen Bürgermeister Andreas Geron und dem Sinziger Ortsvorsteher Reiner Friedsam (FWG) um Verletzungen der Neutralitätspflicht im Wahlkampf um das Bürgermeisteramt nimmt eine erneute Wende. Geron hat bekanntlich beim Verwaltungsgericht Koblenz einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt, mit der Friedsam untersagt werden sollte, auf der Internetseite des Ortsvorstehers und bei Facebook „offene und versteckte Wahlwerbung“ für den FWG-Kandidaten Alexander Albrecht zu betreiben. Dies verstoße gegen die Neutralitätspflicht des Ortsvorstehers, argumentierte Geron. 

Mittlerweile hat das Verwaltungsgericht den Antrag des amtierenden Bürgermeisters abgelehnt, wie die FWG mitgeteilt hat. Dies geschah aber nicht aus inhaltlichen, sondern aus rein formalen Gründen, wie Geron auf Nachfrage des Rhein-Ahr Anzeigers bestätigte. Das Gericht vertritt die Ansicht, dass Geron seinen Antrag an die Stadt Sinzig hätte richten müssen, da diese für eine ordnungsgemäße Durchführung der Bürgermeisterwahl am 18. Mai zuständig ist.

Pikant ist allerdings eine weitere Feststellung in der Urteilsbegründung. Demnach spricht laut Gericht durchaus „einiges dafür, dass sich der Antragsgegner (Friedsam, die Red.) angesichts seines Facebook-Auftritts unter der Überschrift „Reiner Friedsam fühlt sich motiviert – hier: Stadtverwaltung Sinzig“, seines Internetauftritts als Ortsvorsteher, insbesondere durch seine Ausführungen zu einem Jugendtreff sowie die von ihm initiierte Berichterstattung“ nicht an die Neutralitätspflicht gehalten habe. Im Klartext: Die Vorwürfe gegen den Ortsvorsteher sind alles andere als ausgeräumt.

Geron machte allerdings klar, dass er als Sinzigs Bürgermeister jetzt keinen weiteren Antrag an die Stadt stellen werde. Das Gericht gab zudem noch den Hinweis, Geron könne sich auch nach der Wahl noch wehren. Doch auch das kommt für den Bürgermeister nicht infrage. Er werde die Wahl am 18. Mai „definitiv“ nicht anfechten, egal wie sie ausgehe.

Und wie sieht es mit dem Vorwurf der FWG aus, dass auch Geron selbst die Neutralitätspflicht verletzt habe? Die Freien Wähler hatten moniert, dass Wahlkampftermine des Bürgermeisters in den Stadtteilen auf der städtischen Internetseite veröffentlicht worden seien. Geron räumte die Tatsache ein, dies sei jedoch ohne sein Wissen durch eine Person in der Verwaltung geschehen. Die Termine seien umgehend gelöscht worden. 

Update 13.5.2025

Laut einem Bericht der Rhein-Zeitung will die Kreisverwaltung als Kommunalaufsicht erst nach der Wahl entscheiden, ob und welcher Handlungsbedarf sich aus der kurzzeitigen, unerlaubten Veröffentlichung von Gerons Wahlkampfterminen in den Stadtteilen auf der städtischen Internetseite ergibt. Der dürfte wohl bestehen, wenn etwa die FWG das Ergebnis der Wahl vom 18. Mai anfechten würde.

Manfred Ruch
Foto: Archiv

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