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Ernteausfall 2024: Finanzhilfen für geschädigte Flächen

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Abgabefrist für sämtliche Anträge ist der 31. Dezember 2024.

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz hat darauf hingewiesen, dass der Ernteausfall für das Jahr 2024 für geschädigte Flächen, die aufgrund der Flutkatastrophe im Juli 2021 entstanden sind, ab sofort beantragt werden können. Ablauf der Abgabefrist für sämtliche Anträge ist der 31. Dezember 2024.
Landwirtinnen und Landwirte sowie Winzerinnen und Winzer werden gebeten, bei Bedarf einen Antrag für den Ernteausfall 2024 bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Untere Landwirtschaftsbehörde, zu stellen. Der Folgeantrag steht auf der Homepage der Kreisverwaltung Ahrweiler zum Download bereit unter https://kreis-ahrweiler.de/land_natur_umwelt/landwirtschaft-weinbau/aufbauhilfen/.
Bei Fragen stehen die Kolleginnen und Kollegen der Unteren Landwirtschaftsbehörde gerne zur Verfügung.
Kevin Raths, Telefon: 02641 / 975-321, E-Mail: Kevin.Raths@kreis-ahrweiler.de
Judith Groß, Telefon: 02641 / 975-566, E-Mail: Judith.Gross@kreis-ahrweiler.de

Pressemeldung Kreisverwaltung Ahrweiler
Symbolbild: Archiv Gottschalk, allgrafics.de

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