Verkehrsunfall mit Personenschaden auf der B 258 im Bereich Nürburgring
Am Mittwoch den 20.11.2024 um 15:42 Uhr wurde die Polizeiinspektion Adenau über einen Verkehrsunfall mit zwei beteiligten Fahrzeugen auf der B 258 in Höhe der Einmündung zur L 93, Gemarkung 53520 Nürburg, informiert. Nach derzeitigem Ermittlungsstand befuhr ein 19-jähriger Fahrzeugführer aus dem Kreis Ahrweiler mit seinem PKW die B 258 von Nürburg kommend in Fahrtrichtung Wiesemscheid. Ausgangs einer Rechtskurve verlor dieser auf winterglatter und schneebedeckter Fahrbahn die Kontrolle über sein Fahrzeug und geriet in den Gegenverkehr. Er kollidierte dort frontal mit dem entgegenkommenden Fahrzeug. An beiden Fahrzeugen entstand erheblicher Sachschaden. Beide PKW waren nicht mehr fahrbereit und wurden abgeschleppt. Die beiden beteiligten Fahrzeugführer erlitten bei dem Verkehrsunfall leichte bis schwere Verletzungen. Neben Kräften der Polizeiinspektion Adenau war der Rettungsdienst mit zwei Rettungswagen, einem Notarzteinsatzfahrzeug, sowie Feuerwehren aus den umliegenden Ortschaften im Einsatz.
Im Laufe des Nachmittags ereigneten sich zwei weitere Verkehrsunfälle aufgrund der winterlichen Verhältnisse. Hierbei blieb es glücklicherweise nur bei Sachschäden. Im Bereich des Nürburgrings sind zahlreiche LKW aufgrund schneebedeckter Fahrbahn liegengeblieben und konnten ihre Weiterfahrt vorerst nicht fortsetzen. Durch den Einsatz von Streufahrzeugen der Straßenmeisterei konnten alle LKW ihre Fahrt zeitnah fortführen. Ein LKW geriet auf der K72 aufgrund der schneebedeckten Fahrbahn in den Graben und musste durch einen Abschleppdienst herausgezogen werden.
Pressemeldung Polizei Adenau
Foto: Archiv
Neue Winterreifenpflicht ab Oktober: Der ADAC rät
Ab sofort gelten strengere Regeln für Reifen, die bei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschrieben sind: Zulässig sind nur noch Modelle, die das „Alpine“-Symbol tragen.
Wer jetzt noch bei winterlichen Straßenverhältnissen Modelle montiert hat, die lediglich mit der „M+S“-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) versehen sind, muss mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro rechnen. Erlaubt sind nur noch Reifen, die ausschließlich oder zusätzlich zum „M+S“-Symbol das Alpine-Symbol, einen stilisierten Berggipfel nebst Schneeflocke tragen.
Dies gilt übrigens auch für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen!
Vergehen | Bußgeld | Punkte in Flensburg |
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Falsche Bereifung bei Matsch, Schnee, Eis | 60 Euro | 1 |
…mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer | 80 Euro | 1 |
…mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 100 Euro | 1 |
Zum Artikel auf der Webseite des ADAC: https://www.adac.de/news/auto-winterreifen-neue-regel-oktober/