Schmitt: EU genehmigt längere Antragsfrist für Unternehmen im Ahrtal
Gute Nachrichten für Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe im Ahrtal: Die Europäische Kommission hat die Verlängerung der Antragsfrist für die Aufbauhilfe bis zum 30. Juni 2026 genehmigt. Das hat die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt mitgeteilt.
„Unser Engagement bei der EU hat sich gelohnt, das ist eine echte Erleichterung für die Betriebe im Ahrtal“, betonte die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt. „Ich freue mich sehr, dass die EU-Kommission unseren Argumenten gefolgt ist. Mit der längeren Antragsfrist haben sich die Möglichkeiten für den Wiederaufbau, für ein Wiedererstarken des Ahrtals deutlich verbessert. Unsere Unternehmen und landwirtschaftlichen Betriebe erhalten mehr Zeit, um ihre Betriebe nach ihren Vorstellungen aufzubauen und die notwendigen Fachkräfte dafür zu finden“, sagte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt. Die Entscheidung der EU-Kommission sei eine „wirklich gute Nachricht“ und ein „echter Durchbruch“.
Das Land Rheinland-Pfalz hatte im Schulterschluss mit Nordrhein-Westfalen und unterstützt von der Bundesregierung ein Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission angestoßen, um die Antragsfrist für Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe zu verlängern. Ursprünglich hätten aufgrund des europäischen Beihilferechts Anträge auf Aufbauhilfe von Unternehmen nur bis zum 31. Dezember 2024 gestellt werden können. Mit der Genehmigung der Kommission wurde die Antragsfrist nun bis zum 30. Juni 2026 verlängert. Damit haben die Betriebe nun eineinhalb Jahre länger Zeit.
Bislang wurden rund 584 Millionen Euro Aufbauhilfe für 714 antragstellende Unternehmen bewilligt. Wirtschaftsministerin Schmitt rechnet mit weiteren Anträgen, „insbesondere für größere Vorhaben, die mehr Zeit in Anspruch nehmen“.
Pressemeldung Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz
Grafik: Archiv Gottschalk