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EU-Sonderbeihilfen für Milcherzeuger

Milcherzeuger können EU-Sonderbeihilfen beantragen

Milcherzeuger können Sonderbeihilfen der Europäischen Union beantragen. Die Kreisverwaltung Ahrweiler nennt Einzelheiten. Die Anträge können einmalig vom 12. bis 21. September 2016 (12 Uhr) gestellt werden. 

Wer vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2016 gegenüber den gleichen Vorjahresmonaten seine Milcherzeugung verringert, erhält für die Verringerungsmenge 14 Cent je Kilogramm. Die vollen 14 Cent/kg gibt es aber nur, wenn mindestens 80 Prozent der angegebenen Verringerung tatsächlich erreicht werden. Bleibt die Reduzierung zwischen 80 und 50 Prozent, wird die Gesamtbeihilfe um den Faktor 0,8 gekürzt. Bei 50 bis 20 Prozent Reduzierung kürzt sie sich mit dem Faktor 0,5. Wenn weniger als 20 Prozent der beantragten Menge verringert werden, entfällt die Beihilfe. 

Antragsberechtigt sind Milcherzeuger, die mindestens bis einschließlich Juli 2016 Milch an Erstverkäufer vermarktet haben. Direktvermarkter von Trinkmilch oder Milcherzeugnissen sowie Landwirte, die vor Juli 2016 die Milchablieferung eingestellt haben, sind nicht antragsberechtigt. 

Der Antrag kann online über die den Landwirten bekannte Datenbank HIT/ZID gestellt werden. Zudem müssen die materiellen Nachweise bis 21. September bei den entsprechenden Behörden vorliegen (Milchabgaberechnungen sowie eine Bestätigung, dass bis Juli 2016 Milch erzeugt und geliefert wurde). Wer keinen Zugang zu HIT/ZID hat, kann die Eingaben für den Antrag bei den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) vornehmen. Ansprechpartner für Erzeuger aus dem Kreis Ahrweiler ist das DLR Westerwald-Osteifel, Ruf 02602/9228-904, E-Mail reinhard.strassheim@dlr.rlp.de.

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