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Flächenverlust nach Unwetterkatastrophe melden

Update Landwirtschaft/Weinbau: Flächenverlust nach Unwetterkatastrophe melden

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) hat darauf hingewiesen, dass Flächenverluste, die auf das Extremwetterereignis der letzten Tage zurückzuführen sind und zu einer Änderung der im Agrarantrag 2021 gemeldeten Flächen führen, unverzüglich zu melden sind.

Hinsichtlich der Meldung der Kreisverwaltung vom 20. Juli 2021 wird Folgendes klargestellt: „Unverzüglich“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass es eine entsprechende Frist gibt. Die Frist von 15 Arbeitstagen beginnt erst ab dem Zeitpunkt, ab dem der Anspruchsberechtigte zur Meldung in der Lage ist. Das bedeutet insbesondere nicht, dass sich Betroffene in das Katastrophengebiet begeben müssen, um ihre Flächen zu sichten.

Pressemeldung Kreisverwaltung Ahrweiler
Foto: Archiv Gottschalk

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