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Flutkatastrophe: Landtag beschließt Untersuchungsausschuss

Flutkatastrophe: Landtag beschließt Untersuchungsausschuss

Der rheinland-pfälzische Landtag hat in seiner September-Plenarsitzung beschlossen, einen Untersuchungsausschuss zur Flutkatastrophe im nördlichen Rheinland-Pfalz einzusetzen. Als Vorsitzender des Ausschusses wurde der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Martin Haller, gewählt. Stellvertreter ist Marcus Klein von der CDU. Die erste Sitzung des Gremiums soll noch vor den Herbstferien stattfinden.

Die CDU-Fraktion hatte die „Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz, deren Folgen und zur rechtlichen politischen Verantwortung der Landesregierung, ihrer nachgeordneten Behörden sowie aller sonstigen öffentlichen Stellen hierfür“ beantragt. Mit deren sowie den Stimmen der AfD und der Freien Wähler wurde der Antrag angenommen. Die Regierungskoalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP enthielt sich. Für einen Untersuchungsausschuss reicht die Zustimmung von einem Fünftel der 101 Landtagsabgeordneten (mindestens 21 Abgeordnete) aus. Die AfD-Fraktion hatte einen eigenen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses vorgelegt, welcher jedoch nicht die notwendige parlamentarische Zustimmung erreichte.

Gordon Schnieder von der CDU-Fraktion erklärte, im Mittelpunkt des Ausschusses müssten die Fragen stehen, ob es am 14. und 15. Juli möglich gewesen wäre, mehr Leben zu retten und wer politische Verantwortung trage. AfD-Fraktionschef Michael Frisch sagte, die Menschen erwarteten, dass die Geschehnisse gründlich aufgearbeitet und die Wahrheit ans Licht gebracht werden. SPD-Fraktionschefin Sabine Bätzing-Lichtenthäler bezeichnete den CDU-Antrag als „zeitlich unscharf und inhaltlich unpräzise“. Aus Respekt vor dem Minderheitenrecht enthalte sich die SPD. Aus Sicht der Ampel-Koalition gehe es aktuell im Ahrtal um Aufbau und Aufklärung. Carl-Bernhard von Heusinger, Bündnis 90/Die Grünen, kritisierte, dass der Untersuchungsgegenstand zu weit gefasst sei, unnötige Aktenberge produziere und Arbeitskräfte binde. Philipp Fernis, Fraktionsvorsitzender der FDP, hob hervor, dass das Parlament aufklären müsse, aber auch der Blick nach vorn dringlich sei, um solche Katastrophen in Zukunft zu verhindern. Stephan Wefelscheid, Freie Wähler, erklärte, dass jetzt nach zwei Monaten auch der richtige Zeitpunkt sei, um einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, der mit wesentlich schärferen Mitteln Aufklärung einfordern könne.

Bereits im August hatte der Landtag eine Enquete-Kommission auf den Weg gebracht. Diese soll Abläufe und Konsequenzen der Katastrophe klären und bis 2023 einen Bericht mit Empfehlungen etwa zum Hochwasserschutz dem Parlament vorlegen.

Hintergrund Untersuchungsausschuss:

Ein Untersuchungsausschuss (U-Ausschuss) wird als „scharfes Schwert“ der Opposition bezeichnet, denn hier hat die Minderheit das Recht, Beweisanträge zu stellen, die Vorlage von Alten zu verlangen und Zeugen zu vernehmen. Damit soll mögliches Fehlverhalten ermittelt werden. Zeugen sind zum Erscheinen und, wenn sie keine Aussageverweigerungsgründe geltend machen können, auch zur Aussage verpflichtet. Rechtsgrundlagen sind die Landesverfassung (Artikel 91), das Untersuchungsausschussgesetz des Landes und ergänzend die Strafprozessordnung. In Artikel 1 des rheinland-pfälzischen Untersuchungsausschussgesetzes heißt es: „Ein Untersuchungsausschuß des Landtags hat die Aufgabe, Sachverhalte, deren Aufklärung im öffentlichen Interesse liegt, zu untersuchen und dem Landtag darüber Bericht zu erstatten.“

Zuletzt wurde ein Untersuchungsausschuss vom rheinland-pfälzischen Landtag am 25. Juni 2010 eingesetzt. Thema waren die CDU-Fraktionsfinanzen der Jahre 2003 bis 2006, zuvor war im September 2009 ein Untersuchungsausschuss zur Nürburgring GmbH eingesetzt worden.

Pressemeldung Landtag RLP
Grafik: Archiv Gottschalk, Karte Google Maps

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