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Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen für Landwirte und Winzer

Frist endet am 5. August 2022

Klimaschutzmaßnahmen: EULLa-Interessenbekundungsverfahren läuft

Landwirtinnen und Landwirte sowie Winzerinnen und Winzer können noch bis zum 5. August 2022 ihr Interesse zur Teilnahme an einer Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und des ökologischen Landbaus bekunden. Darauf weist die Kreisverwaltung hin.

Das Programm „EULLa“ – Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft – unterstützt landwirtschaftliche Betriebe, die freiwillig zusätzliche Leistungen für den Umwelt- und Naturschutz sowie für den Landschaftserhalt erbringen. Das Förderprogramm leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Umwelt, zum Erhalt der Artenvielfalt und berücksichtigt den Schutz von Boden und Wasser.

Über EULLa werden verschiedene Teilmaßnahmen einschließlich des ökologischen Landbaus und Vertragsnaturschutzmaßnahmen gefördert. Dazu gehören beispielsweise „Umweltschonende Steil- und Steilstlagenbewirtschaftung“, „Umwandlung von Acker in Grünland“ oder „Vertragsnaturschutz Streuobst“. Flächen, die in den Vertragsnaturschutz aufgenommen werden sollen, werden zunächst vom Naturschutzmanagement auf ihre Eignung geprüft. Für alle Maßnahmen gilt: Bei Vorliegen aller Voraussetzungen mündet das Interessenbekundungsverfahren in den Abschluss eines Bewirtschaftungsvertrages mit fünfjähriger Laufzeit, die zum 1. Januar 2023 beginnt.

Das Interessenbekundungsverfahren löst das bisher übliche Erstantragsverfahren im Sommer ab. Hintergrund ist die Umstellung der EU-Agrarförderung auf eine neue Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) für den Zeitraum 2023 bis 2027. In diesem Zusammenhang wurden auch zahlreiche Anpassungen des EULLa-Programms notwendig. Mit der neuen GAP sollen der Beitrag der Landwirtschaft zu den Umwelt- und Klimazielen der EU gestärkt werden, kleinere landwirtschaftliche Betriebe gezielter unterstützt und den Mitgliedsstaaten mehr Flexibilität zur Anpassung der Maßnahmen an die lokalen Gegebenheiten eingeräumt werden. Für Deutschland stehen von 2023 bis 2027 rund 30 Milliarden Euro an Fördermitteln bereit.

Weitere Informationen:

Für Fragen zum Antragsverfahren stehen in der Kreisverwaltung Ahrweiler folgende Mitarbeiterinnen zur Verfügung:

  • Vertragsnaturschutz Kennarten, Weinberg, Acker, Streuobst: Katja Beu, Telefon: 02641/975-321, E-Mail: katja.beu@kreis-ahrweiler.de;
  • Vertragsnaturschutz Grünland: Antje Weber, Telefon: 02641/975-543, E-Mail: antje.weber@kreis-ahrweiler.de;
  • Landwirtschaftliche Programme: Judith Groß, Telefon: 02641/975-566, E-Mail: judith.gross@kreis-ahrweiler.de;
  • Steil- und Steilstlagenweinbau: Sonja Axeler, Telefon: 02641/975-296, E-Mail: sonja.axeler@kreis-ahrweiler.de.

Darüber hinaus informieren auch die Beraterinnen und Berater der Dienstleistungszentren für den ländlichen Raum (DLR) über das Programm beziehungsweise beantworten die Fachberater für Naturschutz Fragen zu den Vertragsnaturschutz-Programmteilen.
Zudem bietet das DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück Informationsveranstaltungen zu den Förderprogrammen und zur Umstellung auf den ökologischen Landbau an. Termine und Infos unter www.agrarumwelt.rlp.de.

Pressemeldung Kreisverwaltung Ahrweiler
Grafik Achim Gottschalk, allgrafics

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