Vom Fahrer wurde eine Sicherheitsleistung in unterer vierstelliger Höhe einbehalten
In der Nacht von Freitag auf Samstag, gegen 05.00 Uhr, stellte eine Streife der Polizei Ahrweiler ein Transporter-Anhänger-Gespann fest. Die Beamten entschlossen sich, den Fahrer und das Gespann einer Verkehrskontrolle zu unterziehen. Der Fahrer, wie auch das Gespann stammten aus Osteuropa. Man sei auf der Durchreise von Holland nach Rumänien. Bei der Überprüfung fielen Unregelmäßigkeiten beim Führerschein des Fahrers auf. Diese führten dazu, dass der Verdacht einer Urkundenfälschung gegeben war. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt, das vermutlich gefälschte Dokument wurde einbehalten. Wie in solchen Verfahren üblich, wurde von dem Fahrer eine so genannten Sicherheitsleistung in unterer vierstelliger Höhe einbehalten. Der Fahrzeugschlüssel blieb sichergestellt und der Fahrer wurde aus der Maßnahme entlassen. Das Verfahren wegen des Verdachts wegen Urkundenfälschung wird dennoch weiter betrieben.
Pressemeldung Polizei Bad Neuenahr-Ahrweiler
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