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Genehmigungsverfahren für die Verbesserung der Uferstruktur im Bereich zwischen Lohrsdorf und Bad Bodendorf

Bekanntgabe
gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord – Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz – gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass im Rahmen des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens gemäß § 68 WHG für die Verbesserung der Uferstruktur im Bereich der unteren Ahr zwischen Lohrsdorf (Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler) und Bad Bodendorf (Stadt Sinzig), eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird
(Aktenzeichen 322 – V87-131-00 007/073-14).

Die gemäß § 3d UVPG i. V. m. § 114a LWG erfolgte Vorprüfung hat ergeben, dass die Verbesserung der Uferstruktur der Ahr keine erheblichen nachteiligen Umwelt-auswirkungen haben kann.

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Koblenz, den 13.05.2014

Im Auftrag
Prof. Dr. Georg Wieber
(Ltd. Geologiedirektor)

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