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Giftiger Riesenbärenklau: Staude frühzeitig bekämpfen

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Kreisverwaltung rät: Kinder fernhalten und Pflanze ausgraben

Die giftige Herkulesstaude, auch Riesenbärenklau genannt, wird sich auch in diesem Sommer vor allem an Bach- und Flussufern, an Rändern von Wegen und Feldern sowie in Hausgärten ausbreiten. Für die Bekämpfung sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer oder Nutzerinnen und Nutzer selbst verantwortlich. Darauf weist die Kreisverwaltung hin.
Die Pflanze ist giftig und gefährlich, weil Hautkontakt zu allergischen Reaktionen wie Rötungen, Schwellungen und Verbrennungen führen kann. Auch Beeinträchtigungen der Atemwege sind möglich. Insbesondere Kinder sind gefährdet, weil sie durch die auffällige Erscheinung der Pflanze und deren röhrenartigen Stiele zum Spielen verleitet werden können. Pflanzen, die an Standorten wachsen, an denen sich Kinder aufhalten, sollten in jedem Fall entfernt werden. Wichtig ist, bei allen Arbeiten am Riesenbärenklau Schutzkleidung, wie Handschuhe, Schutzbrille, langärmelige Kleidung und Gummistiefel, zu tragen.
Wirksamstes Bekämpfungsmittel ist das Ausgraben des Wurzelstocks durch Abstechen der Wurzel in etwa 15 Zentimeter Bodentiefe. Das Ausgraben ist vor allem bei kleineren Beständen die sicherste Methode und kann auch während der Vegetationsperiode vorgenommen werden. Wiederholtes Mähen führt nicht zum Absterben der Pflanzen. Je kleiner die Pflanzen sind, desto einfacher lassen sie sich ausgraben und desto geringer ist die Gefahr des Hautkontaktes. Um einen dauerhaften Erfolg zu erzielen, sind das Beobachten und das Ausgraben der Pflanzen auf den betroffenen Flächen über mehrere Jahre notwendig.
Hat die Pflanze bereits Samenstände ausgebildet, sollten diese abgeschnitten werden, ohne dass der Samen auf den Boden fällt und neu austreibt. Die Pflanzenteile sollten anschließend verbrannt werden. Auf keinen Fall dürfen die Samenstände auf der Fläche kompostiert, auf den Kompost / in die Biotonne geworfen oder auf der Fläche liegen gelassen werden. Auch eine Abgabe bei den Astsammelplätzen der Gemeinden ist nicht zulässig. Bei größeren Mengen gibt der Abfallwirtschaftsbetrieb Kreis Ahrweiler Entsorgungsinfos (gebührenfreie Rufnummer: 08000 / 858-858, E-Mail: info@awb-ahrweiler.de).
Entlang der Ahr bekämpfen die Kreisverwaltung Ahrweiler sowie die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord die giftigen Pflanzen im Rahmen der Gewässerunterhaltung. Diese Maßnahmen entbinden die Eigentümerinnen und Eigentümer der betroffenen Grundstücke jedoch nicht, im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht selbst zu handeln.
Die Herkulesstaude ist keine einheimische Pflanze, sondern ein sogenannter Neophyt. Die bis zu 3,5 Meter hohe Pflanze kommt ursprünglich aus dem Kaukasus und wurde vor 100 Jahren in Europa eingeführt. Ihre zunehmende Verbreitung verursacht nicht nur ökologische Probleme, sie stellt auch ein Gesundheitsrisiko für Mensch und Tier dar.

Pressemeldung Kreisverwaltung Ahrweiler
Foto: Kreisverwaltung Ahrweiler

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