Hinweise für Hundehalter
Aus aktuellem Anlass wird auf die Einhaltung der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Sinzig hingewiesen:
Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen und in öffentlichen Anlagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen … nähern. Hundehalter müssen dafür sorgen, dass ihr Hund nur durch eine geeignete Person ausgeführt wird. Auf Kinderspielplätzen dürfen Tiere nicht mitgeführt werden. Halter und Führer von Tieren, insbesondere Hundehalter und -führer, müssen dafür sorgen, dass ihre Tiere öffentliche Anlagen und öffentliche Straßen nicht verunreinigen. Sollte dennoch eine Verunreinigung stattfinden, so ist diese unverzüglich und schadlos zu beseitigen. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise verpflichtet.
Aus aktuellem Anlass wird auf die Einhaltung der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Sinzig hingewiesen:
Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen und in öffentlichen Anlagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen … nähern. Hundehalter müssen dafür sorgen, dass ihr Hund nur durch eine geeignete Person ausgeführt wird. Auf Kinderspielplätzen dürfen Tiere nicht mitgeführt werden. Halter und Führer von Tieren, insbesondere Hundehalter und -führer, müssen dafür sorgen, dass ihre Tiere öffentliche Anlagen und öffentliche Straßen nicht verunreinigen. Sollte dennoch eine Verunreinigung stattfinden, so ist diese unverzüglich und schadlos zu beseitigen. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise verpflichtet.
Sinzig, den 17.03.2011
Stadtverwaltung Sinzig
Fachbereich Ordnung und Soziales