Aktiplan

Rhein-Ahr Anzeiger

Online-Magazin für Remagen + Sinzig + Bad Breisig

Aktiplan

Rhein-Ahr Anzeiger

Online-Magazin für Remagen + Sinzig + Bad Breisig

Maler Lenzen

Hochwasservorsorge

Hochwasservorsorge

Bei Gewässerbegehungen im Stadtgebiet Sinzig wurde festgestellt, dass in unmittelbaren Randbereichen der Gewässerbach vermehrt Grünschnittabfälle sowie Schnitt/ Brennholz abgelagert werden.

Gemäß § 38 Absatz 4.4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist die Ablagerung von Gegenständen die den Wasserabfluss behindern, oder die fortgeschwemmt werden können, verboten. Solche Ablagerungen können bei Starkregenereignissen bzw. bei Hochwasserereignissen mit fortgeschwemmt werden und die hydraulische Abflußleistung des Gewässers derart einschränken, dass es zu Überschwemmungen kommen kann, insbesondere an Stellen, wo das offene Gewässer in eine Verrohrung übergeht.

Wir bitten die Grundstückseigentümer die Gewässerrandbereiche von solchen Ablagerungen freizuhalten.

Stadt Sinzig
Foto: Archiv allgrafics

Hat Ihnen der Artikel gefallen? Diesen haben wir dank der Unterstützung unserer Mitglieder und Anzeigenkunden veröffentlichen können. Wenn auch Sie uns mit 3,- € oder 6,- € monatlich fördern möchten klicken Sie auf den Link:  aktiplan-mitglied-werden/
Oder unterstützen Sie uns einmalig mit einem freien Betrag. PayPal Button

Ähnliche Artikel

Anzeigen im Schaufenster

NEWS

Firmen im Aktiplan

Cookie Consent mit Real Cookie Banner