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Höfken/Ahnen: „Corona-Futterhilfe für Tierheime und Zoos und Entlastung für Gastronomie“

Höfken/Ahnen: „Corona-Futterhilfe für Tierheime und Zoos und Entlastung für Gastronomie“

Tierheime, Zoos und vergleichbare tierhaltende Einrichtungen sind zur Sicherung des Tierwohls und der Tiergesundheit auch dann auf Unterstützung für Futter und tierärztliche Leistungen angewiesen, wenn Besucherinnen und Besucher unter den weiterhin geltenden Beschränkungen wieder kommen dürfen. In Rheinland-Pfalz können Tierheime und Zoos beim Umweltministerium in Mainz einen Zuschuss für die Versorgung der Tiere beantragen.
Mit der Corona-Futterhilfe können bis zu 80 Prozent der während der Schließungstage angefallenen Futter und Tierarztkosten ersetzt werden. Das Nothilfeprogramm soll schnell und unbürokratisch den Einrichtungen helfen, die prekäre Situation aufgrund der Corona-Krise zu meistern“, verkündete Umweltministerin Ulrike Höfken.

 
Corona-Futterhilfe

Finanzministerin Ahnen ergänzte: „Das Land stellt 1 Million Euro für die über 80 Tierheime und über 30 Zoos bereit. Diese Mittel sind für die laufenden Ausgaben für die Fütterung und Pflege der Tiere gedacht.“ Aufgrund der Corona-Pandemie und der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (3.CoBeLVO) vom 23.03.2020 waren Tierparks für längere Zeit geschlossen. Dies führte bei den Zoologischen Gärten, Tier- und Wildgehegen zu einer überaus angespannten Finanzsituation.

Nach der Vierten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (4. CoBeLVO) vom 17.04.2020 können die Zoos und Tierparke mit weitläufigen Außenbereichen diese zwar unter strenger Zutrittskontrolle wieder öffnen, da Kosten für Futter und Verpflegung der Tiere jedoch unverändert fortbestanden, ergaben sich bereits jetzt erhebliche Finanzierungsbedarfe.
Auch die Tierheime sind betroffen. Die wirtschaftliche Lage von privaten Trägern von Tierpflegeeinrichtungen oder gemeinnützigen Vereinen ist durch die gegenwärtige Corona-Situation sehr angespannt. Fortbestehenden Kosten für Futter, Medikamente und tierärztliche Behandlung, müssen weiterhin finanziert werden. Auch hier kann die Corona-Futterhilfe beantragt werden und Abhilfe schaffen.

Unter corona-futterhilfe(at)mueef.rlp.de können die Einrichtungen ab Mitte dieser Woche einen Antrag stellen. Antragsberechtigt sind Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Tierschutzgesetz (TSchG) sowie Zoos im Sinne des § 42 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), unabhängig von ihrer Rechtsform und der Trägerschaft. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Billigkeitsleistung. Die zuständige Bewilligungsbehörde entscheidet über den Antrag im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Nach derzeitiger groben Schätzung dürften die Zoos eine Corona-Futterhilfe von bis zu 8.000 Euro pro Einrichtung für die Zeit der Schließung erhalten.

Absenkung der Mehrwertsteuer

Die Corona-Krise stellt die Gastronomiebranche vor wirtschaftlich existenzielle Probleme. Eine befristete Absenkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent für die Gastronomie wird für eine gezielte Entlastung der Betriebe sorgen“, erklärte Finanzministerin Doris Ahnen. Alleine in Rheinland-Pfalz gibt es insgesamt in der Gastronomie und im Beherbergungsgewerbe über 13.500 Unternehmen mit fast 113.000 Beschäftigten. Mit dieser Maßnahme würden die Betriebe in Rheinland-Pfalz mit rund 300 Millionen Euro unterstützt werden. Das rheinland-pfälzische Kabinett hat sich dafür ausgesprochen. „Der Tourismus und das Gastgewerbe sind ein wichtiger Wirtschafts- und Standortfaktor in Rheinland-Pfalz. Auch in Rheinland-Pfalz ist das Gastgewerbe durch die aktuelle Krise besonders betroffen. Jetzt ist es wichtig, dass Hotels und Gastronomie eine klare Perspektive für die Zeit nach den Schließungen erhalten“, so Ahnen.

Landesregierung RLP
Grafik: allgrafics

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