Illegale Abfallentsorgung
Aus gegebenem Anlass weist die Stadtverwaltung Sinzig als Ordnungsbehörde ausdrücklich darauf hin, dass für Grün- Haus- und Sondermüll die privaten Haus-Müllgefäße des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Ahrweiler zu nutzen sind.
Es wurde aktuell vermehrt festgestellt, dass im Ortsteil Löhndorf entlang des Löhndorfer Baches/Wirtschaftsweg parallel zur Ulmenstraße illegal abgelagerter Grünabfall auf städtischen Grundstücken entsorgt wurde. Auch auf Privatgrundstücken, die an einem Bach liegen, darf Grünschnitt, Holz, Kompost, etc. innerhalb eines 10 m breiten Gewässerschutzstreifens nicht gelagert werden.
Beides stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Auch die Entsorgung in öffentliche Abfallbehälter gilt als Ordnungswidrigkeit und ist ebenfalls zu unterlassen.
Stadtverwaltung Sinzig, Oktober 2019
Foto: Archiv