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Illegale Grünschnittablagerung

Aus gegebenem Anlass weißt die Stadtverwaltung Sinzig als Ordnungsbehörde ausdrücklich darauf hin, dass für Grünschnittabfälle die offiziellen Annahmestellen zu nutzen sind.
Illegal abgelagerte Grünschnitte stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld verwarnt werden.
Als Offizielle Annahmestellen sind das Abfallwirtschaftszentrum ‘‘Auf der Scheid‘‘ in Niederzissen, die Umladestation in Leimbach oder aber die Bauschuttdeponie in Remagen-Kripp zu nutzen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf: www.awb-ahrweiler.de.

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