Jurist, Mediziner und Betreuungsvereine informieren am 25. November
Die für den 13. November geplante Veranstaltung zum Thema „Patientenverfügung“ musste aus organisatorischen Gründen auf Montag, den 25. November 2024, verlegt werden. Dann wird von 18:00 bis 20:00 Uhr im Großen Saal des Evangelischen Gemeindehauses von Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wolfgang-Müller-Str. 9, über das Thema gesprochen, „Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, wenn ich selbst meine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann?“ Es informieren die Referenten Dr. Thomas Lepping, Chefarzt und ärztlicher Direktor im Marienhaus Klinikum im Kreis Ahrweiler, Rechtsanwalt David Schnöger sowie die Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler – Sozialpädagogin Daniela Boy vom Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region und Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V.
An dem Abend geht es um die Inhalte einer Patientenverfügung, mit der geregelt wird, welche medizinische Behandlung man noch wünscht, ist man sterbenskrank oder liegt im Sterben. Soll dann z.B. noch eine künstliche Ernährung oder Flüssigkeitszufuhr erfolgen? Welche Regelungen wünsche ich für die Schmerzbehandlung? Und sollen in einer palliativen Situation noch Wiederbelebungsmaßnahmen erfolgen? Trotz des seit einem Jahr in Kraft getretene „Ehegattenvertretungsrecht“ ist es angeraten, dies alles im Vorfeld in einer Patientenverfügung zu klären. Denn das neue Gesetz garantiert keine umfassende rechtliche Vertretung durch den Ehepartner.
Um vorherige Anmeldung wird gebeten:
Ralph Seeger SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V.
Ehlinger Str. 47 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler Telefon: 0 26 41 / 20 12 78
Daniela Boy Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e.V. Wolfgang-Müller-Straße 7a 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler Telefon: 02641 / 950 63 20 info@btv-rar.de
Pressemeldung Caritas Kreis Ahrweiler
Foto: Ralph Seeger